Parteiprogramm der Bürgerliche Allianz
Bildung
Sitte und Moral
Grund- und Freiheitsrechte
Bevölkerungspolitik
Aussenpolitik
Energiepolitik
Finanzen
Sozialpolitik
Wirtschaft
Familien
transatlantische Beziehungen
Innenpolitik
Verteidigungspolitik
Lebensschutz
Religion
Europapolitik
Bildung
Spätestens seit PISA wissen wir, dass sich im deutschen Bildungssystem etwas ändern muss. Über die letzten Jahre ist das Leistungsniveau an deutschen Schulen kontinuierlich gesunken, was unseren Schülern neben den langen Ausbildungszeiten erhebliche Nachteile bringt und außerdem sozial ungerecht ist. Dies muss sich ändern. Leistung muss wieder einen höheren Stellenwert bekommen, Eliten müssen angemessen gefördert werden und es muss ein Wettbewerb zwischen den Schulen stattfinden.

Die Lehrinhalte müssen den heutigen Bedingungen angepasst werden. Naturwissenschaften und Mathematik müssen eine größere Rolle spielen, da sie für das spätere Berufsleben besonders wichtig sind und für eine postindustrielle Gesellschaft einen großen volkswirtschaftlichen Wert haben. Was die gesellschaftlichen Fächer angeht so fordern wir wirtschaftsnahe Wissensvermittlung anstatt politischer Indoktrinierung. Doch neben der Vermittlung von fachlichem Wissen ist für uns auch die Wertevermittlung ein wichtiger Bestandteil des Unterrichts. Mit der Vermittlung von Leistungsbereitschaft, Autorität und Disziplin muss den Spätfolgen der antiautoritären Erziehungsideen der Achtundsechziger-Zeit entgegengewirkt werden, da wir heute sehen was diese in unserem Bildungssystem angerichtet haben.

Bei der Hochschulbildung muss zu den Wurzeln des europäischen Bildungssystems zurückgekehrt werden. Es muss wieder möglich sein, an jeder Hochschule in Europa den gleichen Abschluss zu machen. Deshalb sollten flächendeckend Bachelor- und Masterabschlüsse eingeführt werden, da sich dieses zweistufige Modell in vielen Ländern bewährt hat und den Zugang zu internationalen Top-Universitäten erleichtert.

Wie bei den allgemeinbildenden Schulen sollte auch im Hochschulbereich Wettbewerb stattfinden. Als erster Schritt sollte deshalb die ZVS abgeschafft und von allen Hochschulen die Studenten selbst ausgewählt werden. Sofern gewährleistet ist, dass die Studentenauswahl sich ausschließlich nach Leistungsaspekten richtet und für sozial schwächere eine Stipendienfinanzierung gewährleistet ist, treten wir auch für Studiengebühren ein. Privathochschulen sehen wir als eine willkommene Bereicherung unserer Hochschullandschaft an. Besonders länderübergreifende Projekte sollten gefördert werden, da Internationalität in Zeiten der Globalisierung immer wichtiger wird. Dies gilt natürlich auch für staatliche Bildungsangebote. Um die Chancen wahrnehmen zu können, die der Bologna-Prozess und der europäische Binnenmarkt jungen Leuten eröffnet, muss die Schaffung der internationalen Studier- und Arbeitsfähigkeit auf jedem Studienplan stehen.
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Sitte und Moral
Die BA tritt ein für die Wahrung und Stärkung von Sitte und Moral in der Gesellschaft. Die BA orientiert sich hierbei am klassischen Familienbild. Ohne Vater, Mutter und Kindern ist eine Familie nicht möglich. Andere Lebensformen sind demgegenüber defizitär und verdienen keinen besonderen Schutz durch Gesellschaft und Staat. Die besondere familiäre Bindung durch Vater- und Mutterschaft endet auch nicht durch die Volljährigkeit der Kinder. Auch dann sind Kinder dazu aufgerufen, ihren Eltern Liebe, Achtung und - im Alter der Eltern - auch Fürsorge jeglicher Art entgegenzubringen. Im Gegenzug sind die Eltern verpflichtet, ihre Kinder an ihrer reichen Erfahrung teilhaben zu lassen. Die familiäre Solidarität ist deshalb auf jegliche Weise zu fördern.
Homosexuelle haben sich entschlossen, das Band der Generationen zu zerreißen und den Wert der Familie nicht zu tradieren. Diese Entscheidung ist als rein private Entscheidung zu respektieren, kann jedoch niemals die Grundlage für Forderungen an Gesellschaft und Staat liefern. Aus diesem Grund spricht sich die BA gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz aus und fordert dessen sofortige Abschaffung. Ebenso lehnt die BA jegliche weiteren Relativierung der Ehe, als der dauerhaften Gemeinschaft zwischen Mann und Frau zur Erziehung von Kindern, zu Gunsten anderer - defizitärer - Lebensformen ab. Das Adoptionsrecht für Homosexuelle wird abgelehnt. Ein Kind hat das Recht, mit Vater und Mutter aufzuwachsen. Auf Grund der tragisch hohen Zahl Alleinerziehender wird dieses Recht heute vielfach verletzt, die BA erkennt darin jedoch die Notwendigkeit sich umso beharrlicher einer weiteren Aushöhlung dieses Rechtes der Kinder auf Vater und Mutter entgegenzustellen. Auch wenn Alleinerziehende das Recht ihrer Kinder auf Vater und Mutter verletzen - in vielen Fällen nicht freiwillig, sondern auf Grund des Eigennutzes und Egoismus eines davon gelaufenen Vaters, seltener einer Mutter - so verdienen gerade diese Kinder nicht nur unser Mitleid, sondern auch unsere tätige Unterstützung. Vorrangig ist hier die Privatgesellschaft und die Caritas jedes einzelnen gefordert, wo dies jedoch nicht möglich ist oder nicht ausreicht muss auch der Staat seine helfende Hand reichen. Dies darf jedoch unter keinen Umständen zu einer Subventionierung von Alleinerziehenden bzw. zur Entschuldigung und Relativierung der Schuld der sich ihrer Verantwortung entziehenden Elternteile führen.
Der Schutz kindlicher Unschuld vor die Moral zersetzenden Einflüssen ist das vorrangige Recht und die Pflicht der Eltern, doch muss auch hier der Staat und die Gesellschaft ihrer Aufgabe gerecht werden. Dies betrifft nicht nur die Darstellung von Sex, insbesondere sexueller Abartigkeiten, und Gewalt in Fernsehen, Print-Medien und Internet, sondern auch die Darstellung desselben in der Öffentlichkeit. Dies bedeutet, dass Kinder vor allem auch vor Propaganda durch bestimmte Gruppen, die die Interessen defizitärer Lebensgemeinschaften vertreten, geschützt werden müssen. Die BA spricht sich deshalb zum Schutz von Moral und Sitte dafür aus, dass öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen und Aktionen, die dazu geeignet sind, Kinder und Jugendliche moralisch zu verwirren und zu verstören, nur an Orten stattfinden dürfen, wo garantiert ist, dass es zu keinen negativen Auswirkungen auf Psyche und Physe von Kindern und Jugendlichen kommen kann.
Dieser Schutz soll sich auch weiterhin auf den Bereich des sexuellen Selbstbestimmungsrechtes erstrecken und dabei die Straftatbestände des Kindesmissbrauchs im besonderen Augenmerk behalten. Gerade in diesem Bereich sind alle Menschen zu besonderer Sensibilität und zum Handeln im Sinne von Sitte und Moral aufgefordert. Die gültigen Paragraphen des Strafgesetzbuches sind konsequent anzuwenden und in der Praxis umzusetzen. Inzest und jede Form des Kindesmissbrauchs kann und darf keine Toleranz finden.
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Grund- und Freiheitsrechte
Grund- und Freiheitsrechte

Die BA fordert und fördert die Durchsetzung und Einhaltung der Grund- und Menschen- und Freiheitsrechte auf der Grundlage des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, das am 8. Mai 1949 beschlossen wurde und am 23. Mai 1949 in Kraft getreten ist.

Die Grundrechte - in den Artikeln 1 bis 20 des Grundgesetzes zusammengefasst - bilden das Fundament für das Zusammenleben und sind von allen Menschen sowie privaten oder staatlichen Organen zu beachten:
Dazu gehören beispielsweise solch fundamentale und unverrückbare Rechte wie die Unantastbarkeit der Würde des Menschen (Art.1), die freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art.2) und die Gleichheit vor dem Gesetz (Art.3).



Zur grundgesetzlich geschützten Würde des Menschen zählt für die BA
das Recht auf Leben.
Für die BA gilt dieses Recht mit Beginn der Verschmelzung von Samen- und Eizelle bis hin zum natürlichen Tod.
Weitere Ausführungen hierzu sind im Programmteil Lebensschutz zu finden.



Besonderen Wert legt die BA auf die Einhaltung der Freiheitsrechte der Artikel 4 und 5 des Grundgesetzes:


GG Art 4
(1)Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und
weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

GG Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und
zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch
Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.


Aus den zuvor zitierten Artikeln 4 und 5 leitet die BA das Recht eines jeden Menschen auf die völlige aktive und passive Religionsfreiheit ab: demnach ist nicht nur der passive Religionswechsel, sondern auch die aktive Missionsarbeit der Konfessionen - hierunter fällt die Arbeit der Diakonie genauso wie die der Evangelisation oder die der Mission - Teil der Grund-, Freiheits- und Menschenrechte und als solche dadurch geschützt.

Die BA sieht diese Rechte jedoch nicht nur im Bereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland als gegeben an, sondern gleichfalls auch weltweit durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

Die BA verurteilt daher die Verfolgung von Christen aufgrund ihres religiösen Bekenntnisses und ihrer Missions- und Diakoniearbeit in vielen Ländern der Erde.




Hohe Priorität räumt die BA auch dem Schutz von Ehe und Familie ein.
Diese werden durch Artikel 6 des GG in besonderer Weise geschützt:


GG Art 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst
ihnen obliegende Pflicht.
Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines
Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen
oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.


Die im Artikel 6 beschriebenen Rechte und Pflichten wertet die BA als Subsidiatitätsprinzip:
Ehe und Familie sind als kleinste Keimzelle der Gesellschaft besonders zu schützen.

Die Definition der Ehe kann juristisch und historisch nur aus dem christlich-jüdischen Bezug hergeleitet werden, wodurch die Ehe klar nur als Ehe zwischen Mann und Frau definiert werden kann und darf.

Eine Gleichstellung von homosexuellen Lebenspartnerschaften mit der Ehe lehnt die BA daher als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ab.
Weitere Ausführungen der BA dazu sind im Programmteil "Sitte und Moral" dargelegt.

Der besondere Schutz für die Familie ist dadurch gerechtfertigt, dass die Gesellschaft für ihr Fortbestehen auf ausreichenden Nachwuchs angewiesen ist.

Der besondere Schutz der Ehe ist deshalb sachlich gerechtfertigt, da die Ehe die beste Rahmenbedingung für ein in materieller, emotionaler und pädagogischer Hinsicht stabiles Aufwachsen von Kindern darstellt, was auch dem Wohle der Gesellschaft dient.

Die BA erklärt daher den Schutz von Ehe und Familie als oberstes Ziel ihrer Politik, damit Ehe und Familie wieder die gesellschaftliche Vorbildfunktion, Akzeptanz und Relevanz erhalten, die sie bis vor einigen Jahrzehnten noch besaß.

Gemäss Artikel 6 Absatz 2 haben die Eltern das natürliche Recht zur Erziehung. Die BA lehnt deshalb die besondere Förderung der Fremdbetreuung durch den Staat ab.
Durch den massiven steuerfinanzierten Ausbau und den Betrieb von Ganztageseinrichtungen setzt der Staat jedoch ein fiskalpolitisches Zeichen für die Fremdbetreuung der Kinder, denn ein Ganztagsplatz kostet im Monat inklusive Bau, Betriebskosten und Personalkosten bis zu 750,- ¤.
Den Verweis aus einen aus Fremdbetreuung erwachsenden volkswirtschaftlichen Nutzen für Staat und Gesellschaft lehnt die BA ab. Ausschlaggebend für staatliche Politik darf nicht ein wie auch immer gerechtfertigter Nutzen für welch ein Kollektiv auch immer sein, sondern allein die Orientierung an den Vorgaben des Grundgesetzes.
Die BA fordert deshalb die Einstellung der staatlichen Finanzierung von Fremdbetreuung - oder aber, falls dafür keine Mehrheiten erzielbar sind, die Einführung eines Betreuungsgeldes für Eigenbetreuung.



Aus Artikel 6 des Grundgesetzes lässt sich keine Schulpflicht, sondern allenfalls eine Bildungspflicht ableiten.

Wenn Eltern ihre Kinder zu Hause entweder selbst, oder durch private Lehrkräfte, ausbilden wollen, dann darf der Schulträger in Verbindung mit den Gerichten die Eltern nicht per Zwang von den Kindern trennen, indem er die Kinder per staatlicher Gewalt in die Schule zwingt, oder Eltern, die sich der Schulpflicht widersetzen, ins Gefängnis schickt.
Der Staat verstösst in solchen Fällen ganz klar gegen Artikel 6 des Grundgesetzes.

Die BA fordert daher einen rücksichtsvollen Umgang der Staatsorgane mit Eltern, die sich in vorbildlicher Weise und zum Guten ihrer Kinder selbst um die Bildung und Erziehung kümmern.

Die BA fordert zudem die juristische Überprüfung der Schulpflicht, ob diese mit Artikel 6 des GG vereinbar ist.

Im Falle eines negativen Ergebnisses fordert die BA die Schulpflicht durch eine Bildungspflicht abzulösen und damit den Weg für die Hausschule freizumachen, wie sie in vielen Ländern Europas (z.B. Österreich) , Amerikas (USA) und Ozeaniens (Australien) an der Tagesordnung ist.
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Bevölkerungspolitik
Die Bevölkerungspolitik hat sich dem Primat des Grundgesetzes - dem Wohle des deutschen Volkes zu dienen - unterzuordnen:

Deutschland ist nicht als Einwanderungsland zu bezeichnen, weil das deutsche Volk, trotz seiner starken Regionalisierung, ein homogenes, organisch gewachsenes Kulturgeflecht bildet, das zwar in der Vergangenheit durch Zuwanderung bereichert wurde, wie z.B. durch das jüdische Volk, diese Immigration aber entweder kulturnah geschah, oder aber sogar durch deutsche Stämme, wenn man bspw. an die Zuwanderung durch Flucht und Vertreibung denkt - oder auch die Spätheimkehrer.



Die BA definiert Deutschland daher zwar nicht als klassisches Einwanderungsland:

Dennoch fordert die BA ein Einwanderungsgesetz mit entsprechenden Aufnahmekriterien.

Diese Kriterien richten sich vor allem nach dem Arbeitskräfte- und Bevölkerungsbedarf der Bundesrepublik Deutschland.

Zweck eines solchen Gesetzes soll es sein, ein Lenkungsinstrument zu schaffen, dass uns mehr Menschen aus einem kulturnahen und integrationsfähigeren Umfeld zuführt, als aus völlig fremden Kulturen.

Um die Übereinstimmung der Einwanderungswilligen mit den Aufnahmekriterien überprüfen zu können, werden verschiedene Einwanderungskategorien, z. B. "Benötigte Arbeitskräfte", "Investoren", oder "Familien" angelegt.

Den Kategorien sind wiederum Punktekataloge zugeordnet, die auf jeden Einwanderungswilligen als Bewertungsmaßstab angewendet werden.

Grundsätzlich sind die Einwanderungswilligen dabei in die drei Bereiche "dauerhafter Einwanderer", "zeitlich befristeter Gastarbeiter" und "zeitlich befristeter Asylant" zu untergliedern.

Sprachkenntnis, Ausbildungsstand, Beruf sowie Berufserfahrung, Geburtsjahr, Anzahl der Kinder und die Höhe der finanziellen Rücklagen, Kulturkreis - als Aspekt für Integrationsfähigkeit, sind Beispiele für den zugrunde zu legenden Bewertungsmaßstab.

Je besser die Sprachkenntnis, je höher der Grad der Ausbildung und der Berufserfahrung, je kleiner die Differenzen zwischen den Kulturkreisen, desto größer ist die Chance auf einen erfolgreichen Status als dauerhafter Einwanderer.

Zur Abdeckung von Arbeitsspitzen in der Wirtschaft
sind auf zwei Jahre befristete Arbeitsverträge an Gastarbeiter auszuhändigen; deren Aufenthalt kann durch eine einmalige Verlängerung auf maximal vier Jahre erhöht werden.



Aus historischen, moralischen und gesetzlichen Gründen
will die Bürgerliche Allianz aber dennoch nicht auf die Möglichkeit des Asylrechtes verzichten:

Hier werden jedoch in Abstimmung mit den Mitgliedsländern der EU und den Bundesländern sowie dem deutschen Städtetag Höchstquoten und maximale Aufenthaltsdauer von beispielsweise 4 Jahren festgelegt;

Während dieser Zeitdauer haben die Behörden die Gründe, die zur Erteilung des Asylstatus geführt haben, regelmäßig jährlich zu verifizieren:
Sobald die Gefahr für Leib und Leben im Herkunftsland nicht mehr gegeben ist, kann der Asylant in sein Heimatland zurückkehren (Variante 1).

Überdies haben die zuständigen Behörden in diesem Zeitraum Gelegenheit Abkommen mit sicheren Drittstaaten abzuschließen, sodass Asylanten nach Ablauf der 4 Jahre in einen sicheren Drittstaat ihres Kulturkreises bzw. in der Nähe ihres Herkunftslandes überführt werden können (Variante 2).
Alternativ können die Behörden den Asylanten in dem genannten Zeitraum durch Aus- und Fortbildung in die Lage versetzen, erfolgreich am Bewerbungsverfahren für einen dauerhaften Einwandererstatus teilzunehmen (Variante 3).

Hierdurch profitiert sowohl der Steuerzahler wie der Asylant: ihm bleibt eine - möglicherweise über Jahrzehnte - unsichere Hängepartie im Status des Asylanten, die ihn nicht zur Arbeitsaufnahme berechtigt und während der er ausschließlich dem Steuerzahler zur Last fällt, erspart.


Des Weiteren ist die Durchsetzung von Menschenrechten konsequent in die Außenpolitik der Bundesrepublik einzubeziehen:
so sollte die wirtschaftliche Unterstützung - auch in der Entwicklungshilfe - von der Anerkennung und praktischen Anwendung der Menschenrechte abhängig gemacht werden:

Durch diesen positiven Druck soll die Menschenrechtslage weltweit verbessert und die Zahl der Flüchtenden reduziert werden.

Nach Ablauf der maximalen Aufenthaltsdauer kann sowohl der Gastarbeiter als auch der Asylant sich als Einwanderungswilliger an dem Prozess des Einwanderungsgesetzes beteiligen und sich auf den Status des dauerhaften Einwanderers bewerben.



Die erfolgreiche Integration von bereits im Inland lebenden Zugewanderten genießt hohe Priorität:

Sie wird durch entsprechende Fortbildungsangebote und Pflichtkurse gefördert, in denen das Erlernen der deutschen Sprache sowie das Politik-, Geschichts- und Kulturverständnis im Vordergrund stehen.


Demographischer Aufbau und Reproduktion sind wichtige Größen der Bevölkerungspolitik:

Die Bevölkerungspolitik hat sich das Ziel zu setzen, die hier lebenden Familien derart ideell und finanziell zu unterstützen, dass die Reproduktionsrate innerhalb von 10 Jahren von derzeit 1,3 Kinder pro gebärfähiger Frau auf 2,3 Kinder pro gebärfähiger Frau angehoben wird, um so ein Aussterben des deutschen Volkes zu verhindern.

Detailliertere Vorschläge hierzu finden Sie in den Programmpunkten "Familie" und "Lebensschutz" der Bürgerlichen Allianz.
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Aussenpolitik
Am 11. September trat die Welt in ein neues Zeitalter ein, in der private, nichtstaatliche Organisationen in der Lage sind, die nationale und internationale Sicherheit durch Angriffe zu bedrohen. Terroristische Organisationen haben nicht nur Nationalstaaten den Krieg erklärt, sondern auch etablierten gesellschaftlichen Werten, der Weltwirtschaftsordnung und unschuldigen Menschen. Die größte zukünftige Gefahr liegt dabei in der Verbindung von Terrorismus und Regimen, die Massenvernichtungswaffen besitzen.

Die erfolgreiche Bewältigung der Herausforderungen des 21. Jahrhunderts erfordert den Einsatz eines breiten Spektrums von Mitteln, von der traditionellen Diplomatie bis zu militärischen Aktionen. Vor allem aber erfordert sie enge Zusammenarbeit in der internationalen Gemeinschaft, da unilaterales Handeln der heutigen Bedrohungslage nicht angemessen sein kann. Wir bekennen uns daher zur transatlantischen Partnerschaft innerhalb der NATO und zur UNO, weisen aber auf deren Reformbedarf hin.

Die internationale Gemeinschaft ist nicht, wie viele meinen, geschwächt, sondern hat seit der Entstehung der Nationalstaaten im 17. Jahrhundert jetzt die beste Chance, eine Welt zu schaffen, in der die Großmächte in Frieden konkurrieren, statt sich fortwährend auf einen Krieg vorzubereiten. Die Großmächte der Welt befinden jetzt sich auf der selben Seite - geeint durch die gemeinsame Bedrohung durch terroristische Gewalt.

Schließlich müssen alle freiheitsliebenden Staaten sich dafür einsetzen, die Hoffnung auf Freiheit, Demokratie und Wohlstand in jeden Winkel der Erde zu tragen, denn nur so können alle Länder am Entwicklungsprozess teilhaben und unsere nationale Sicherheit gewährleistet sein. Denn Armut und schwache Institutionen machen anfällig für radikale Ideologien.

Freiheit ist eine nicht verhandelbare Forderung menschlicher Würde, das Geburtsrecht jedes Menschen in jeder Zivilisation. In der Geschichte wurde die Freiheit durch Krieg und Terrorismus bedroht und von den widersprüchlichen Absichten mächtiger Staaten und den verwerflichen Zielen von Tyrannen in Frage gestellt. Oberstes Ziel der internationalen Politik sollte also sein, den Triumph der Freiheit über all diese Widerstände voranzutreiben.
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Energiepolitik
Die Bürgerliche Allianz setzt sich in der Energiepolitik für eine ausgewogene Abwägung zwischen den Zielen des Naturschutzes und der Wirtschaft ein - wir nennen dies symbiotische Energiepolitik:

Dem Naturschutz soll und muss durch die Politik Rechnung getragen werden.

Den Belangen der Wirtschaft und des Konsumenten muss durch eine auf Wirtschaftlich- und Bezahlbarkeit sowie Effizienz achtende Energiepolitik genüge getan werden.

Die BA begrüßt die ökonomisch sinnvolle Entwicklung in Richtung Energiemix und Energieeinsparung, z. B. durch Wärmedämmung. Der Energiemix beinhaltet die Nutzung von Regenerativen Energien - z.B. Wasserkraft, Windenergie, Photovoltaik, Solarthermie, Geothermie und regional nutzbarer Energie aus Biogas oder Kraft-Wärme-Kopplungskraftwerken - ebenso wie die Nutzung von Fossilen Energieträgern wie Öl, Kohle und Gas als auch die Nutzung von Atomenergie.

Durch einen Energiemix wird die Energiesicherheit gewährleistet, da so die Abhängigkeit von einem Energieträger, z.B. Öl- oder Gasimporten, maximal reduziert werden kann. Energieeinsparung reduziert Kosten, entlastet so die Verbraucher, macht die Wirtschaft wettbewerbsfähiger und wirkt sich auch positiv auf die deutsche Handelsbilanz aus, da hierdurch Energieimporte reduziert werden. Die BA lehnt die staatliche Subventionierung der Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen als Energielieferanten ab, da dies zur künstlichen Verknappung der Nahrungsmittel und damit zur Preisexplosion auf dem Lebensmittelsektor führt. Allgemein spricht sich die BA für eine Rückführung wettbewerbsverzerrender Subventionen aus.


Die Bürgerliche Allianz steht für eine Naturschutz- und Energiepolitik, die nicht auf völlig überzogenen und wissenschaftlich umstrittenen Katastrophenszenarien, sondern auf den Kräften eines freien Markts beruht. Die BA spricht sich gegen eine Hysterie angesichts des Klimawandels aus. Diesem gilt es durch eine Anpassung unseres Lebens an die sich wandelnden Umstände zu begegnen. Hierbei müssen auch die positiven Effekte des Klimawandels im Blick behalten werden, so zum Beispiel der in Deutschland zu erwartende sinkende Verbrauch von Energie zum Heizen.


Im Hinblick auf die Versorgungssicherheit kann auf die Produktion von heimischem Atomstrom nicht verzichtet werden: die Sicherheits- und Qualitätsstandards der deutschen Atomkraftwerke sind mit die höchsten der Welt. Die sichersten Kraftwerke der Welt abzuschalten und statt dessen Atomstrom aus weniger sicheren Atomkraftwerken aus Nachbarländern zu importieren wäre verantwortungslos. Hier muss auch berücksichtigt werden, dass weltweit neue Atomkraftwerke gebaut werden. Die BA hält einen Atomausstieg zum gegenwärtigen Zeitpunkt für eine Fehlentscheidung.

Der Bau von neuen Kohlekraftwerken ermöglicht das Abschalten veralteter Kraftwerke und damit eine effizientere und umweltschonendere Energiegewinnung. Bei Beachtung einer ausgewogenen Energiepolitik profitiert die Schöpfung und die Wirtschaft zu gleichen Teilen. Naturschutz ist zwar wichtig für eine nachhaltige Entwicklung, sollte aber immer dem Gesetz der Verhältnismäßigkeit unterliegen und nicht die wirtschaftliche Entwicklung behindern. Die Industrie sehen wir nicht als Feind, sondern als wichtigen Partner an, da es auch in deren wirtschaftlichen Interesse liegt, möglichst ressourcenschonend und effektiv zu produzieren. Wirtschaftswachstum und technologische Weiterentwicklung sind daher nicht das Problem, sondern die Lösung.


Überzogener Umweltschutz führte zu überteuerter Energie und Wettbewerbsverzerrung des Standortes Deutschlands mit der Folge von Arbeitsplatzverlusten. Die Energiebesteuerung ist in Deutschland besonders bei Kraftstoffen für Automobile eindeutig zu hoch. Die Öko-Steuer sollte daher umgehend abgeschafft werden. Sie bewirkt wie das zu überprüfende Erneuerbare-Energien-Gesetz eine Schwächung der deutschen Wirtschaft im internationalem Wettbewerb, sowie eine Fehlallokation von Kapital.
Das durch Energieeinsparung und Steuerreduzierung erwirtschaftete Geldvermögen steht Wirtschaft und Verbrauchern für neue Innovationen, auch in den Naturschutz - hier beispielsweise für die Entwicklung der Wasserstofftechnologie - zur Verfügung und erhöht das Wirtschaftswachstum: So kann die einheimische Energiewirtschaft ihren Technologievorsprung in den Bereichen Regenerativer Energien weiter stärken und ausbauen.

Durch die zuvor genannten energiepolitischen Ziele der symbiotischen Energiepolitik erreichen wir eine sich gegenseitig stützende Umwelt- und Wirtschaftspoltik.
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Finanzen
Die Steuern und Abgaben sind genauso wie die Staatsverschuldung in Deutschland momentan eindeutig zu hoch. Umso verheerender ist es, dass in der Vergangenheit alle staatlichen Mehrausgaben entweder durch Steuererhöhungen oder „auf Pump“ finanziert wurden. Dabei haben wir kein Einnahmen- sondern in erster Linie ein Ausgabenproblem. Die Summe aller Subventionen übersteigt die der gesamten Einnahmen aus der Einkommenssteuer. Das kann so nicht weiter gehen!

Die Bürgerliche Allianz spricht sich daher dafür aus, die gesamten Subventionen ausnahmslos zu streichen, denn diese sind letztendlich für alle Beteiligten schädlich. Mit dem dadurch gewonnenen Geld kann eine konsequente und gerechte Steuerreform mit niedrigen Steuersätzen finanziert und dennoch auf Neuverschuldung verzichtet werden. Eine gerechte Steuerreform bedeutet für uns, dass Arbeit nicht bestraft werden darf. Deshalb plädieren wir für eine Flat-Tax, d.h. für einen einheitlichen Steuersatz für alle. Zur Bemessungsgrundlage dieser Steuer sollten alle Einkommensarten zählen. Das Existenzminimum bleibt dabei immer steuerfrei. Des weiteren sollten die Verbrauchssteuern einen höheren Teil an der Gesamtsteuerlast ausmachen, da sie ökonomisch am unschädlichsten sind. Im Sinne der Steuergerechtigkeit sollten Ausnahmeregelungen weitestgehend abgeschafft werden.

Alles in allem zeichnet sich für uns eine gerechte Finanzpolitik nicht durch Umverteilungsmaßnahmen und Verschiebung der Probleme an nächste Generationen aus, sondern durch ein Steuersystem mit möglichst niedrigen Steuersätzen und Gleichbehandlung bei gleichzeitiger Konzentrierung des Staates auf seine Kernaufgaben.
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Sozialpolitik
Sozialstaat bedeutet für uns, dass der Staat jedem Bürger ein Existenzminimum garantiert, ohne dabei zu sehr in die vom Markt erzeugte Einkommensverteilung einzugreifen und Leistungsanreize zu mindern. Nur eine leistungsfördernde Politik schafft die nötigen Rahmenbedingungen für einen zukunftsfähigen Sozialstaat. Dieser muss Sicherheit bieten, anstatt Bequemlichkeit zu fördern wie dies leider beim heutigen Wohlfahrtsstaat der Fall ist. Diesen Anforderungen wird unseres Erachtens am ehesten das Bürgergeldkonzept gerecht. Es greift nicht in die Marktmechanismen ein und bietet dennoch soziale Sicherheit.

Das Rentensystem sollte schrittweise vollständig auf Kapitaldeckung umgestellt werden. Dies macht unabhängig von der demografischen Entwicklung, führt das Kapital dem Wirtschaftsprozess zu, anstatt es zu verschwenden, und gibt dem Bürger nicht zuletzt seine wirtschaftliche Freiheit bei der Altersvorsorge wieder.

Der richtige Weg, das Gesundheitssystem zukunftssicher zu machen, ist, die Pflichtversicherung zu ersetzen durch eine Pflicht zur Versicherung und so dem Bürger die Möglichkeit zu eigenverantwortlichem Handeln zu geben. Dieser Weg ist ökonomisch effizient und steht im Einklang mit dem liberalen Grundsatz, dass privatwirtschaftliche, eigenverantwortliche Lösungen staatlichem Zwang immer vorzuziehen sind.

So sehen wir in der Frage der Umgestaltung der sozialen Sicherungssysteme nicht nur eine Frage der Finanzierbarkeit, sondern auch den Gegensatz von Freiheit und staatlichem Paternalismus. Wir entscheiden uns dabei klar für die Freiheit.
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Wirtschaft
International:

Die Globalisierung ist kein von der Politik initiierter Prozess, sondern vielmehr die logische Folge der technologischen Entwicklung in Verbindung mit dem menschlichen Streben nach Freiheit.

Länder, die dem globalen System offener Märkte offensiv beitreten, prosperieren. Ihr politisches System und ihre Gesellschaft werden offener und bieten neue Möglichkeiten für ihre Bürger. US-Präsident George W. Bush sagte: "Wenn Nationen von der Welt abgeschottet sind, zahlen ihre Bürger einen hohen Preis. Diejenigen, die den Freihandel verurteilen, verurteilen die Armen zu dauerhafter Armut."

Auch für Industriestaaten schafft Freihandel Chancen, da Ressourcen dort hinfließen können, wo sie produktiv eingesetzt werden können und den Wohlstand erhöhen. Freier Warenfluss nutzt also allen Beteiligten. Deshalb bekennt sich die RP@Dol zum uneingeschränkten freien Welthandel.

Das internationale Finanzsystem mit floatenden Wechselkursen und freiem Kapitalverkehr hat unserer Meinung nach keine destabilisierende Wirkung sondern wirkt sich im Gegenteil sehr positiv auf das Außenhandelsgleichgewicht, die Kapitalallokation und den Standortwettbewerb aus. Den Vorschlag, eine Steuer auf Devisentransaktionen („Tobin-Tax“) einzuführen, lehnen wir ab, da sie sich entgegen den Erwartungen ihrer Befürworter wegen des aus ihr resultierenden Rückgangs der Markteffizienz eher destabilisierend auswirken würde.

National:

Was die nationale Wirtschaft betrifft, so fordern wir umfassenden Bürokratieabbau. Die vielen überflüssigen Regulierungen schaden sowohl dem Staat bzw. dem Steuerzahler durch die überhöhten Verwaltungskosten, als auch der Wirtschaft, die so in ihrer Entwicklung behindert wird.

Außerdem fordern wir eine Verbesserung der Kapitallage deutscher Unternehmen. Dafür muss Deutschland zum einen für Großinvestoren attraktiver werden und zum anderen eine Art „Aktienkultur“ nach amerikanischem Vorbild haben, damit auch Kleinanleger wieder zu Investitionen motiviert werden. Dies ist durch weitere Liberalisierung der Kapitalmärkte in Verbindung mit den in anderen Programmpunkten genannten Reformen möglich.

Das Kartellrecht sollte stark gelockert werden, da es hauptsächlich zu viel nutzloser Bürokratie führt und dem Problem der Monopolbildung viel effektiver durch besseren Marktzugang und Freihandel begegnet werden kann.

Auch Kündigungsschutz und Tarifautonomie sind für uns Wachstumshindernisse, die den Arbeitnehmern im Endeffekt mehr schaden als nützen. Beides sollte daher zugunsten von freien unternehmerischen Entscheidungen abgeschafft werden. Denn nur auf Unternehmensebene können flexible, der jeweiligen Unternehmenssituation angepasste, Lösungen gefunden werden.

Das Rückrat unserer Wirtschaft bildet der Mittelstand, der in Zeiten des Strukturwandels dynamischer und innovativer werden muss, um im Wettbewerb zu bestehen. Besonders Gründer und Jungunternehmer müssen deshalb unterstützt werden, anstatt ihnen durch ausufernde Bürokratie Steine in den Weg zu legen. Konzepte wie Public-Private-Partnerships und Venture Capital sind daher zu fördern.

Um die Technologieführerschaft, die Deutschland in vielen Bereichen hat, effektiv zu nutzen und auszubauen, setzen wir uns für engere Kooperation zwischen Unternehmen und staatlichen Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen ein.

Alles in allem hat die deutsche Wirtschaft ein enormes Potential, das durch eine zukunftsorientierte, liberale Wirtschaftspolitik geweckt werden muss.
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Familien
Die Bürgerliche Allianz bekennt sich zur traditionellen Familie als gesellschaftlichen Mittelpunkt. Sie ist die beste Grundlage für die Vermittlung von Werten und für solidarisches Verhalten. Daher fällt sie unter besonderen staatlichen Schutz und darf keinesfalls mit anderen Formen der Lebenspartnerschaft gleichgesetzt werden.

Um der demographischen Entwicklung entgegenzuwirken, dürfen Kinder kein Armutsrisiko sein. Familien müssen deshalb finanziell bessergestellt werden und Kindererziehung nicht zur Arbeit zweiter Klasse degradiert werden.

Da wir die im Grundgesetz verankerte Gleichberechtigung von Frauen nicht in Frage stellen, müssen Familie und Berufstätigkeit miteinander vereinbar sein. Wir lehnen allerdings flächendeckende staatliche Kinderbetreuungsangebote ab, da wir auch hier auf privatwirtschaftliche Lösungen setzen, für deren Inanspruchnahme Familien die nötigen finanziellen Mittel bereitgestellt werden müssen. Für Kinder und Jugendliche im Schulalter sind offene Ganztagsschulen eine gute Lösung. Wichtig ist dabei nur, dass Eltern, die ihre Kinder selbst erziehen, nicht benachteiligt werden, denn diese Erziehungsform ist ohne Zweifel die beste.

Familien brauchen wirtschaftliche, soziale und rechtliche Rahmenbedingungen, die gewährleisten, dass Kindererziehung wieder einen höheren Stellenwert bekommt. Diese zu schaffen, ist eine der für unsere Zukunft wichtigsten Aufgaben.
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transatlantische Beziehungen
Die schrecklichen und menschenverachtenden Terroranschläge vom 11.9.2001 waren eine Kriegserklärung, nicht allein an die USA, sondern an die westliche Welt und darüber hinaus an die gesamte freie Welt. Der Terror des radikalen Islam richtet sich nicht gegen politische Unterdrückung oder soziale Ungerechtigkeit, sondern gegen die westlichen Werte, gegen Freiheit, Menschenrechte und Demokratie.
Gefordert ist deshalb die Standfestigkeit und Geschlossenheit der gesamten freien Welt gegen die Herausforderung eines neuen Totalitarismus.
Angesichts seiner Erfahrungen mit 2 totalitären Regimen muss Deutschland im Kampf gegen den totalitären Islam an herausgehobener Stelle teilnehmen.
Deutschlands wichtigste Aufgabe ist es dabei, die Rolle eines Integrators Europas zu übernehmen, um bei aller Heterogenität der Interessen der europäische Staaten, eine geschlossene Haltung Europas in den entscheidenden Fragen der internationalen Politik zu ermöglichen. Dies ist die Grundlage für eine echte Partnerschaft zwischen Europa und den USA. Das transatlantische Bündnis ist als Kern der freien Welt der natürliche Motor einer Politik, die auf die globale Ausbreitung von Demokratie, Freiheit und Menschenrechten setzt, um die Welt sicherer und friedlicher zu machen.

Der geeignete Platz für eine solche Politik ist die NATO. Die BA fordert deshalb eine grundlegende Reform der NATO, deren aus dem Kalten Krieg überkommene Strukturen und Zielsetzungen im neuen Zeitalter des internationalen Terrorismus und der unkontrollierbaren Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, nicht mehr zeitgemäß ist. Die BA unterstützt die Weiterentwicklung der NATO von einem rein defensiven Militärbündnis zu einem politischen Offensivbündnis, das global agiert und sich allen liberalen Demokratien der Welt öffnet. Aufgabe der NATO wird die Koordinierung des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus, das damit verbundene organisierte Verbrechen und die ungebremste Verbreitung von Massenvernichtungswaffen sein.

Durch die Gefahr der ungebremsten Verbreitung von Massenvernichtungswaffen kann es zu einer Situation kommen, die den präemptiven Einsatz militärischer Mittel zu einem Gebot der Stunde macht, um Sicherheit und Freiheit des Westens und der gesamten freien Welt zu verteidigen.

Der USA kommt auf Grund ihrer Geschichte und ihrer militärischen wie wirtschaftlichen Fähigkeiten eine natürliche Führungsrolle im Kampf gegen den islamischen Totalitarismus zu. Deutschland steht, aus wohlüberlegtem Interesse wie aus historischer Verbundenheit, an der Seite der USA, kann jedoch nicht seine Eigenständigkeit und seine Rolle als Mittler der EU nach innen wie außen vergessen. Die BA steht für ein eigenständiges Deutschland in einer aktiven EU und einer starken NATO.
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Innenpolitik
Die Wahrung der inneren Sicherheit hat für uns höchste Priorität, weshalb wir für eine strikte Law-and-order-Politik stehen.

Opferschutz sollte dabei immer vor Täterschutz gehen. Straftäter, die eine Bedrohung für die Bevölkerung darstellen, müssen daher auf jeden Fall ins Gefängnis und nicht in die Psychiatrie. Doch auch bei vermeintlichen Bagatelldelikten sollte hart durchgegriffen werden, da sie besonders für Jugendliche oft der Einstieg in eine kriminelle Laufbahn sind.

Ein großes Problem sehen wir in der mangelnden Ausstattung unserer Polizei. Angesichts immer wachsender Kriminalität muss die Sicherheit der Bürger endlich einen höheren Stellenwert bekommen. Um diese zu gewährleisten, muss die Polizei mit allen dazu erforderlichen personellen, technischen und rechtlichen Mitteln ausgestattet werden.

Ein weiteres Problem ist die Ausländerkriminalität. Unser Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Bekämpfung des islamistischen Fundamentalismus, da dieser nach unserer Überzeugung die größte Gefahr für die Sicherheit unserer Bürger darstellt. Da dieses Problem, wie uns der 11. September auf tragische Weise gezeigt hat, eine globale Dimension hat, muss hier die internationale Zusammenarbeit verstärkt werden. Der europäische Haftbefehl ist dabei ein großer Fortschritt. Weitere Schritte zur Zusammenarbeit, insbesondere mit den USA, auch auf Geheimdienstebene sollten folgen. Doch nicht nur die Geheimdienste untereinander müssen besser kooperieren, die Interaktion zwischen Geheimdienst, Polizei und BGS muss ebenfalls verbessert werden. Doch alle geheimdienstlichen Möglichkeiten, die Deutschland mit dem BND zweifelsohne hat und die sich mit verstärkter Kooperation noch verbessern werden, sind nutzlos, wenn sie nicht ausgeschöpft und in Strafverfahren verwendet werden können. Übertriebener Datenschutz mag zwar die Freiheitsrechte stärken, schützt und fördert aber zugleich die Gegner der Freiheit.

Auch im Ausländerrecht muss es Änderungen geben, um den Islamismus bekämpfen zu können. Übertriebene Toleranz und political correctness sind hier fehl am Platze. Wer sein Gastrecht missbraucht, um fundamentalistische Ideologie zu verbreiten, oder mit extremistischen Gruppen sympathisiert, muss umgehend ausgewiesen werden. Bei der Einreise von Ausländern aus nicht EU-Staaten sollten biometrische Daten aufgenommen und genauso wie Ausländerakten von eingebürgerten Personen lange Zeit gespeichert werden.

Nicht zuletzt sollten extremistische Organisationen wie Milli Görüs oder Hamas in Deutschland sofort verboten werden, da sie die freiheitlich-demokratische Grundordnung gezielt unterwandern. Verbote sind zwar kein Allheilmittel, erschweren aber die Nachwuchsrekrutierung und das Sammeln von Spenden.

Alles in allem müssen wir einsehen, dass unsere Freiheiten nicht unangreifbar sind. Wir müssen deshalb alles dafür tun, sie gegen jede Form des Extremismus zu verteidigen.

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Verteidigungspolitik
Ziel der Verteidigungspolitik sollte es sein, die Bundeswehr zu einer international agierenden Interventionsarmee zu machen, ohne dabei die nötigen Kapazitäten zur Landesverteidigung zu vernachlässigen. Dies kann nicht mit den Mitteln des derzeitigen Verteidigungsetats geschehen, weshalb wir eine drastische Aufstockung des selbigen fordern. Angesichts des internationalen Terrorismus und der Gefahren der Proliferation muss Verteidigung endlich einen höheren Stellenwert bekommen.

Besonders technisch muss sich der Wandel zur Interventionsarmee bemerkbar machen. Die Truppen müssen flexibler, effektiver und robuster werden. Vor allem aber muss die Bundeswehr mit dem Standard der übrigen Armeen mithalten, um auch in Zukunft die Interoperabilität zu gewährleisten. Die derzeitig geplanten Anschaffungen sind ein wichtiger Schritt dazu, reichen aber insbesondere quantitativ nicht aus.

Personell sollte mindestens der jetzige Stand gehalten werden und eine ausreichende Aufwuchsfähigkeit im Krisenfall gewährleistet sein, weshalb wir die Beibehaltung der Wehrpflicht befürworten. Diese ist außerdem ein wichtiges Instrument zur Verankerung der Bundeswehr in der Gesellschaft.

Um den heutigen und zukünftigen Anforderungen gerecht zu werden, treten wir des weiteren für eine verstärkte Internationalisierung und Europäisierung der Verteidigungspolitik ein. Multinationale Verbände und Führungsstrukturen im Rahmen von NATO und ESVP sind daher zu begrüßen. Langfristig sollte Europa eine eigene Armee aufbauen, die in die NATO-Strukturen eingebettet aber auch eigenständig weltweit handlungsfähig ist.
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Lebensschutz
Die BA bekennt sich uneingeschränkt zum Wert des menschlichen Lebens, das mit der Empfängnis beginnt. Sie ist der Ansicht, dass der Staat auch das Lebensrecht der ungeborenen Kinder unter Berücksichtigung des gleichen Rechtes der Mutter zu schützen hat.



Die BA bekennt sich uneingeschränkt zum Wert des menschlichen Lebens, das mit der Empfängnis beginnt. Sie ist der Ansicht, dass der Staat auch das Lebensrecht der ungeborenen Kinder unter Berücksichtigung des gleichen Rechtes der Mutter zu schützen hat. Abtreibung soll daher, außer wenn das Leben der Mutter gefährdet ist, für alle an der Abtreibung Beteiligten neben der Kindsmutter also auch für den Abtreiber ("Arzt") und seine Gehilfen strafbar sein. Die psychische Ausnahmesituation einer verzweifelten Schwangeren kann oft schuldmildernd wirken. Ein aus kommerziellen Motiven arbeitender Abtreiber ist hingegen als Mörder zu verfolgen. Da viele Abtreibungen auf Druck des Vaters oder von Verwandten erfolgen, soll es auch strafbar sein, eine werdende Mutter zur Abtreibung zu bestimmen, zu überreden, aufzufordern oder zu ermutigen oder ihr für den Fall der Abtreibung Vorteile bzw. Nachteile im Fall der Austragung des Kindes in Aussicht zu stellen. Kommt es unter solchen Umständen zur Abtreibung, sind die Motivationstäter als Tatbeteiligte zu verfolgen. Zum Schutz des ungeborenen Lebens trägt darüber hinaus auch die Besserstellung der Familie bei, Kinder dürfen nicht den finanziellen Ruin bedeuten.



Die BA spricht sich in aller Entschiedenheit gegen die aktive Sterbehilfe aus. Erfahrungen im Holland und Belgien belegen die große Gefahr des Missbrauchs, doch auch unabhängig davon muss der Schutz des menschlichen Lebens nicht nur zu dessen Beginn, sondern auch an dessen Ende konsequent gewahrt werden. Lange Zeit war der Tod aufgrund seiner Allgegenwart ein normaler Bestandteil des Lebens, dies hat sich in Folge besserer Hygiene und besserer medizinischer Versorgung sowie aufgrund eines höheren materiellen Wohlstands geändert. Dadurch ist der Tod im Bewusstsein der Menschen an den Rand gedrängt worden und die Menschen haben den Umgang mit ihm verlernt. Gerade in der heutigen transzendenzlosen Zeit stellt der Tod für viele den Fall in eine gähnende Leere des Nichts dar und erzeugt damit erschreckende Vorstellungen, was zu einer weiteren Verdrängung der Thematik Tod geführt hat. In einer älter werdenden Gesellschaft wird auch der Tod und das Sterben in Würde wieder eine zunehmende Bedeutung erlangen. Die BA spricht sich hierbei für einen reifen Umgang mit diesem Thema aus. Die Menschen müssen wieder lernen, mit dem Tod umzugehen und ihn als Teil des Lebens zu akzeptieren. Die Hospizbewegung ist hierbei von zentraler Bedeutung für ein Sterben in Würde und verdient jegliche Unterstützung. Die BA spricht sich für die legale Möglichkeit indirekter Sterbehilfe aus. Indirekte Sterbehilfe bedeutet die schmerzlindernde Behandlung eines Patienten, die zu einem, unbeabsichtigten, Tod des Patienten führen kann. Entscheidend ist hierbei, dass nicht auf den Tod des Patienten gezielt wird, sondern auf die Erleichterung seines Lebens. Im Gegensatz hierzu wird bei passiver Sterbehilfe die ärztliche und medizinische Hilfe abgebrochen, um den Tod des Patienten herbeizuführen. Da ein solches Verhalten, auch die Zustimmung des Patienten vorausgesetzt, nicht dem Menschenbild der BA entspricht, wonach niemand über menschliches Leben verfügen darf, lehnt die BA die passive Sterbehilfe ab. Die BA ist sich dabei der Komplexität der Frage und der daraus resultierenden stark divergierenden Ansichten innerhalb wie außerhalb der BA bewusst.
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Religion
Jeder Mensch und jedes Staatsgebilde benötigen zur Organisation des Zusammenlebens einen verbindlichen Wertekodex. Hierbei kommen den verschiedensten Organisationen unterschiedliche Aufgaben zu.

Die Aufgabenteilung zwischen Staat und Kirche ist für die Bürgerliche Allianz mit der bereits erfolgten organisatorischen Trennung im Grundsatz ausreichend erfolgt. Dabei kommt den Familien und Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften die Aufgabe zu, ideelle Werte durch Lehre und Erziehung zu vermitteln und zu erhalten.

Aufgabe des Staates ist es die Freiheit zur Weitergabe dieser Werte zu erhalten. Die christliche Kirche und andere Organisationen können ihre Organisationsstruktur frei wählen.
Der Staat hat ihnen eine entsprechende Rechtsform auf der Grundlage des Artikels 140 des Grundgesetzes zur Verfügung zu stellen.

Zur Freiheit der Wertevermittlung gehört auch die im Artikel 7 Absatz 3 des Grundgesetzes garantierte Durchführung des Religionsunterrichtes an öffentlichen Schulen. Dem Staat steht demnach das Aufsichtsrecht über den Religionsunterricht - nicht aber dessen Abschaffung zu.

Insoweit der Religionsunterricht an staatlichen Schulen stattfindet, ist eine grundsätzliche Korrespondenz der Inhalte mit dem Grundgesetz und der Demokratie unabdingbar. Sobald religiöse Lehre jedoch im nichtstaatlichen Raum vermittelt wird, ist die Religions- und Meinungsfreiheit prinzipiell höher zu bewerten.

Inwieweit der Artikel 7 des Grundgesetzes auch Religionsunterricht anderer Religionen zulässt hängt maßgeblich davon ab, inwieweit die hinter diesen Religionen stehenden Werte mit denen des Grundgesetzes und der Demokratie korrespondieren.


Eine ideelle Trennung von Staat und Kirche - mit der Folge eines laizistischen und wertefreien Staates - ist weder praktikabel noch im Interesse der Bürgerlichen Allianz.

Die Bürgerliche Allianz fordert von Staaten mit anderen religiösen - z.B. islamischen - Mehrheiten die Umsetzung völliger Glaubens- und Religionsfreiheit für z.B. Christen und andere Minderheitengläubige sowie für Konvertiten und deren völlige rechtliche und praktische Gleichstellung.

Die Bürgerliche Allianz füllt den Wertekodex mit der christlichen Lehre vom Menschen, den 10 Geboten und der christlichen Soziallehre.

Das christliche Menschenbild spricht jedem Menschen - als Geschöpf und Ebenbild Gottes - abgeleitet aus der Liebe Gottes zu den Menschen - eine persönliche Würde und damit zugleich auch eine freie Entfaltung der Persönlichkeit mit freier Entscheidungsverantwortung zu.

Zu den abendländischen und christlichen Werten gehören darüberhinaus weitere Prinzipien, wie beispielsweise Nächstenliebe, Ehrlichkeit, Respekt vor Gott - den Eltern und älteren Mitmenschen, Reinheit des sexuellen Lebens, Selbstbeherrschung, Mitleid mit Schwachen und Barmherzigkeit, Respekt vor dem Leben in jeder Phase, Respekt vor der Schöpfung Gottes, Respekt vor Autoritäten und dem Eigentum anderer, Fleiß, Großzügigkeit beim Teilen.

Die Vermittlung dieser Prinzipien geschieht zuvörderst durch das persönliche Vorleben in der Praxis, durch die theoretische Weitergabe in Familie, Kirche, Gesellschaft und durch das gemeinsame Einüben dieser Werte.
Schule und Politik sind im Rahmen des Grundgesetzes - beispielsweise durch Organisation des Religionsunterrichtes gemäß Artikel 7 des GG - an der Vermittlung dieser Prinzipien beteiligt.

In Eigenverantwortung entscheidet jeder Einzelne über die praktische Umsetzung dieser Prinzipien.

Die Haltung der Bürgerlichen Allianz zu anderen Religionen ist von Respekt - aber auch von dem Bewusstsein geprägt, dass sich das Christentum und der christlich-jüdische Wertekodex in essentiellen Bereichen von anderen Religionen, wie z.B. dem Islam, unterscheidet.

Die Bürgerliche Allianz sieht den christlich-jüdischen Wertekodex als seit 2000 Jahren bestehende und beste Grundlage für die Entwicklung des europäischen Abendlandes an.

Der christlich-jüdische Wertekodex ermöglichte diverse Entwicklungen, wie die der Aufklärung, ebenso, wie die der Versöhnung der europäischen Völker nach dem zweiten Weltkrieg, ohne an dieser Stelle einzelne Entwicklungen beurteilen zu wollen.

Für die Mehrheit der Väter und Mütter des Grundgesetzes bildete der christliche Wertekodex - gerade nach der bitteren Erfahrung des Nationalsozialismus mit seiner Ideologie der Selektion der Rasse und der Vergötterung eines vermeintlichen menschlichen Heilsbringers - das geistige Rückgrat zur Formulierung des Gesetzes:

so ist zu verstehen, warum die Präambel des Grundgesetzes jeden Bürger auf die Verantwortung vor Gott und den Menschen hinweist, und warum der Religionsunterricht als einziges ordentliches Lehrfach grundgesetzlich geschützt und garantiert wurde.

Die Einführung einer religiösen Paralleljustiz, wie zum Beispiel der islamischen Scharia, lehnt die Bürgerliche Allianz kategorisch ab. Hier findet die Religions- und Glaubensfreiheit ihre Grenzen, da der Wertekodex der Scharia nicht mit dem Wertekodex des Grundgesetzes in Einklang zu bringen ist.

Die Bürgerliche Allianz sieht den christlich-jüdischen Wertekodex als beste und konstante Grundlage für die Existenz des freien Europa an.
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Europapolitik
Die Bürgerliche Allianz bekennt sich zur kulturellen Idee Europa. Europa war immer mehr eine kulturelle als eine geographische Einheit. Diese Einheit basiert auf den drei Hügeln Athen, Rom und Golgatha: der griech

Europa als kulturelle Idee

Die Bürgerliche Allianz bekennt sich zur kulturellen Idee Europa. Europa war immer mehr eine kulturelle als eine geographische Einheit. Diese Einheit basiert auf den drei Hügeln Athen, Rom und Golgatha: der griechischen Philosophie, dem Römischen Reich und dem christlichen Glauben. Diese haben eine Kultur hervorgebracht, in deren Zentrum die Freiheit und die Unantastbarkeit der Würde eines jeden einzelnen Menschen stehen. In diesem Sinne ist überall, wo diese Ideen Anhänger finden und das Leben der Menschen prägen, Europa. Die Bürgerliche Allianz wendet sich dementsprechend entschieden gegen die schizophrene Neigung mancher, Europa als ein potentielles Gegengewicht gegen die USA positionieren zu wollen. Das Bekenntnis zu Europa darf nicht eine Relativierung des Bekenntnisses zur transatlantischen Partnerschaft werden. Nur durch eine starke transatlantische Partnerschaft können die Ideale Europas gewahrt werden.




Aktuelle Fehlentwicklungen in Europa

Umso befremdlicher angesichts der Errungenschaften der europäischen Kultur findet die Bürgerliche Allianz die gegenwärtigen Tendenzen innerhalb der Europäischen Union. Mit John Stuart Mill ist die Bürgerliche Allianz der Auffassung, dass die Vielfalt und der Wettbewerb unter den europäischen Staaten mit ausschlaggebend für den Aufstieg Europas waren. Eine voranschreitende Zentralisierung und Vereinheitlichung Europas untergräbt somit die Zukunft Europas und zentrale Elemente seiner Kultur. Ein besonderer Motor ist hierbei der Europäische Gerichtshof, der seine Aufgabe, die klare Abgrenzung der Kompetenzen zwischen den Staaten und der EU, dazu nutzt, die Machtbefugnisse der EU immer weiter auszudehnen und in die nationalen Belange der Mitgliedsstaaten hineinzuregieren.
Gegenwärtig wird außerdem die Intransparenz der EU von manchem nationalen Politiker genutzt, um auf europäischer Ebene - oder nationaler Ebene, lediglich mit Verweis auf angebliche oder tatsächliche Vorgaben von der EU - Beschlüsse durchzusetzen, die andernfalls auf nationaler Ebene in der Öffentlichkeit nicht durchsetzbar wären. Dies bewirkt nicht allein eine Aushebelung des öffentlichen Diskurses und eine Beschädigung der Demokratie, sondern ermöglicht auch die massive Einschränkung der persönlichen Freiheit zu Gunsten sozialkonstruktivistischer Vorstellungen wie der Gender-Ideologie. Seit einigen Jahren führt die Europäische Union mit Verweis auf die Wettbewerbspolitik als ihrer genuinen Domäne massive Eingriffe in Wirtschaft und Gesellschaft der europäischen Staaten durch. Mit Verboten (z.B. Glühbirne) und Vorschriften (Antidiskriminierungsgesetz, Gender Mainstreaming) soll das Verhalten der Menschen gelenkt und ihr Denken in eine bestimmte Richtung gelenkt werden, die nur in bestimmten linksgerichteten Kreisen Mehrheiten finden würde. Die Entmündigung und daraus folgend Entwürdigung der Bürger nimmt enorme Ausmaße an und spricht der europäischen Idee, in deren Namen all dies geschieht, Hohn. Die Spitze des Hohnes ist dabei die antichristliche Stoßrichtung dieser Agenda, die in ihrer kämpferischen Schärfe auch in den meisten der heute weitgehend entchristianisierten Staaten Europas niemals mehrheitsfähig wären und sich gegen eine der unerschöpflichsten Quellen der europäischen Idee von der Würde des Menschen richtet.




Nein zum Euronationalismus

Neben der Durchsetzung sektiererischer Ideologien dient die Europäische Union heute einzelnen Gruppen zur Durchsetzung ihrer Partikularinteressen auf Kosten der Allgemeinheit. Beispiele hierfür sind die Schutzzölle in manchen Wirtschaftszweigen, durch die einerseits die wirtschaftliche Dynamik der Entwicklungsländer behindert und dadurch die dortige Notlage perpetuiert wird, während andererseits die europäischen Verbraucher künstlich verteuerte Preise zahlen müssen.
Eine Demokratisierung der EU-Strukturen kann keine Abhilfe gegen diese Mißstände liefern, da die Voraussetzung für eine europäische Demokratie, die europäische Öffentlichkeit, wesentlich basierend auf der gemeinsamen Sprache, kurz der europäische Demos, fehlt. Würde sich trotzdem eine europäische Öffentlichkeit bilden, bestünde allerdings die Gefahr, dass sich der bildende europäische Demos in postnationaler Selbstgewissheit, auch befeuert durch finanzstarke und medial einflußreiche Interessengruppen, nicht im nötigen Maße vor (euro)nationalistischen Tendenzen hüten würde. Solche Tendenzen würden sich in vollkommen verfehlter Weise gegen die USA als politischer und die Entwicklungsländer als ökonomischer Konkurrenz richten und wäre dem Miteinander der Völker und der Freiheit der Menschen in höchstem Maße abträglich.




Nein zum EU-Verfassungsvertrag

Die Bürgerliche Allianz sieht mit Bestürzung die Arroganz der europäischen Politiker gegenüber dem klar geäußerten Willen des Souveräns in der Niederlande, Frankreich und Irland. Die Tatsache, dass die Völker aus unterschiedlichen und teils entgegengesetzten Gründen - die Franzosen u.a. wegen des in ihren Augen zu schwachen Staates, die Iren aus Angst vor zu viel Staat - den EU-Verfassungsvertrag abgelehnt haben, zeigt, dass ein ausreichender Konsens zur Bildung eines europäischen Staates und dessen innerem Aufbau angesichts der vielfältigen nationalen und regionalen Kulturen nicht gegeben ist. Die Grundlage eines europäischen Bundesstaates, eben auch der europäische demos, fehlen völlig. Eine Stärkung der europäischen Zentralmacht kann sich nur in einer Entdemokratisierung auswirken, da ein Volk als Souverän auf europäischer Ebene nicht vorhanden ist. Seine künstliche Schaffung von oben ist aus den genannten Gründen nicht wünschenswert und wird von der BA abgelehnt. Die nationalen Parlamente erhielten zwar durch den EU-Verfassungsvertrag ein Prüfrecht, ob durch europäische Beschlüsse ihre Kompetenz verletzt würde, da der hierfür vorgesehene Prüfungszeitraum aber auf 8 Wochen beschränkt ist und den nationalen Parlamenten ein Vetorecht vorenthalten wird, handelt es sich hierbei lediglich um eine Verdeckung der realen Machtverhältnisse.

Ein eklatantes Beispiel für die unterschiedlichen nationalen Kulturen, das der Bildung eines europäischen Volkes entgegensteht, liegt im unterschiedlichen Verhältnis zwischen Staat und Religion.

In Irland ruft die Verfassung die heilige Dreifaltigkeit an, ähnlich in Polen. Deutschland gab sich sein Grundgesetz im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott. In Deutschland gibt es eine Verschränkung von Staat und Religion, so bei der Kirchensteuer oder Religion als Wahlpflichtfach. In Frankreich dagegen herrscht der strenge Laizismus - eine radikale Trennung von Staat und Religion. Eine daraus folgende schleichende Zurückdrängung der Religion aus der Öffentlichkeit, wie sie sich zu Beispiel im Fehlen eines Gottesbezugs im EU-Verfassungsvertrag ausdrückt, führt dazu, dass sich die Politik an die Stelle der Religion als Erlösungslehre und der Staat an die Stelle Gottes stellt. Die Bürgerliche Allianz lehnt solche totalitären Tendenzen ab, befürwortet allerdings das Recht anderer Staaten, sich eine streng laizistische Verfassung zu geben. Eine gemeinsame Verfassung auf Grundlage solcher Unterschiede ist jedoch undenkbar.

Aus den genannten Gründen lehnt die BA den EU-Verfassungsvertrag bzw. "Vertrag von Lissabon" undsämtliche anderen Versuche der Einführung einer europäischen Verfassung ab.




Die Alternative zum Status quo

Die Personenfreizügigkeit - das Reisen ohne lästige Passkontrollen - ist im Rahmen des Schengener Abkommens geregelt, das rechtlich vollkommen unabhängig von der Europäischen Union besteht. Auf gleicher Grundlage wäre auch ein freier Warenverkehr möglich.

Der in Europa seit 1945 währende Friede ist Voraussetzung, nicht Folge der europäischen Einigung. Die europäische Einigung war ein sich über Jahrzehnte langsam hinziehender Prozess, der ohne den in diesen Jahren herrschenden Frieden in Europa gar nicht möglich gewesen wäre. Die Voraussetzungen für den Frieden - und damit die europäische Einigung - lagen in anderen Feldern: in der Erfahrung eines 30-jährigen, verheerenden europäischen Krieges, in der akuten Bedrohung durch die ebenso totalitäre wie, so wird bei der Untersuchung einschlägiger Quellen immer deutlicher, aggressiv-imperialistische Sowjetunion und schließlich in der politischen Funktion, welche die USA von Kriegsende bis in die 90er Jahre hinein in Westeuropa gespielt hat: als außerhalb der Region situierter regionaler Hegemon, der dem innereuropäischen, auch gewaltsamen, Ringen um die Vormacht zwischen den europäischen Staaten die reale Grundlage, nämlich den Siegespreis der regionalen Hegemonie, entzog.

Ohne eine vergleichbar tiefe politische Verflechtung wie innerhalb der EU ist heute auch ein Krieg zwischen Deutschland und den USA undenkbar geworden. Schon die Sicherheitsarchitektur der NATO, die jeden Angriff auf ein Mitgliedsland zu einem Angriff auf alle Mitgliedsstaaten macht, schließt heute einen Krieg zwischen NATO-Mitgliedern, und nahezu alle EU-Staaten sind heute Mitglieder der NATO, faktisch aus.
Auch der globalen Vertretung europäischer Interessen ist durch eine Revitalisierung der NATO und deren zu erwägenden Ausdehnung über ihre traditionellen Grenzen hinaus bestens gedient.

Die Bürgerliche Allianz spricht sich für ein Zusammenwachsen Europas von unten durch das alltägliche Miteinander statt durch Verordnung von oben aus. Letzteres ist nicht nur eien Verletzung der Freiheit der Nationen, Regionen und Individuen, sondern darüberhinaus künstlich und dementsprechend ohne bleibenden Wert.



Dementsprechend fordert die Bürgerliche Allianz:

- die Abschaffung von Europaparlament und EU-Kommission
- die Umwandlung des EU-Gerichtshofes in einen Gerichtshof, der ausschließlich Streitfälle zwischen Mitgliedsstaaten wie bei grenzüberschreitender Umweltverschmutzung, behandelt, nicht aber in einzelne oder alle Staaten hineinregiert.
- Die Abschaffung aller Handelshemmnisse gegenüber Drittstaaten sowie sämtlicher Subventionen.
- Die Rückübertragung sämtlicher Kompetenzen mit Ausnahme der Außenhandels- und Währungspolitik auf die Staaten.




Die Währungspolitik

Die Währungsunion, zu der sich die Bürgerliche Allianz grundsätzlich bekennt, steht vor großen Herausforderungen. In Europa besteht eine grundsätzliche Uneinigkeit über die wahre Aufgabe der Gelddolitik. Diese Uneinigkeit wird dadurch schwerwiegender, dass mit Frankreich und Deutschland die beiden wichtigsten Mitgliedsstaaten der EU auf entgegengesetzten Seiten des Konflikts stehen. Während Frankreich die Währungspolitik der Konjunkturpolitik unterordnet und Wirtschaftswachstum durch die Erhöhung der Geldmenge erzeugen will - eine Politik die wesentlich den Grund für die US-Finanzkrise darstellt - bekennt sich Deutschland richtiger weise zu einer Geldpolitik, welche die Stabilität der Währung in das Zentrum ihres Bemühens stellt. Hierbei handelt es sich um einen Grundsatzkonflikt, der nicht durch Formelkompromisse gelöst werden kann. Am Ende muss entweder eine Seite nachgeben oder beide auseinander gehen. Die Bürgerliche Allianz hält es angesichts der zentralen Bedeutung des Finanzsystems für unseren Wohlstand für vollkommen indiskutabel, dass Deutschland seine richtige Position auf Grund eines fehlgeleiteten Einheitsstrebens aufgibt, eher sollte sich Deutschland, vor die Wahl gestellt, darum bemühen, eine Währungsunion mit jenen Staaten zu bilden, die nicht bereit sind, die dauerhafte Stabilität unserer Währung kurzfristigen konjunkturellen Strohfeuern zu opfern.
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