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Von: @Info | 12.01.2014 17:03 Uhr |
[Doliszit] Stimmst du der Schiedsgerichtsreform zu? |
Allgemeine Info: Dieses Doliszit dient neben der Strukturierung und sprachlichen Aufbesserung der - noch immer kontrastiv zum früheren Gremium verfassten - Schiedsgerichtslinie aus dem Jahre 2008 insbesondere der Einführung einer simplen Möglichkeit für Schlichtungen im Schiedsgericht.
Dieser finale Doliszitentwurf wurde gemeinsam mit interessierten Dolern und der Redax in der zugehörigen Diskussion erarbeitet:
http://www.dol2day.com/index.php3?position=2221&ini_id=4242&thread_id=294624
Diese Doliszitabstimmung dauert 7 Tage bis zum 19.01.2014.
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Der Absatz Wie läuft ein Verfahren in Zukunft ab? des Gesetzbuchabschnitts Schiedsgericht wird in Gänze durch folgende Bestimmungen ersetzt:
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1) Erstattung der Anzeige
Jedes Mitglied kann über ein Formular auf der Schiedsgerichtsseite eine Anzeige erstatten. Anzugeben sind dabei der Benutzername des anzuzeigenden Mitglieds (Angezeigter), eine nach Möglichkeit durch Links und Zitate gestützte Erläuterung des beanstandeten Verhaltens sowie eine Erklärung, inwieweit dieses Verhalten gegen geltende Regeln verstoße. Zusätzlich hat das anzeigende Mitglied (Anzeigender) die Möglichkeit, im Formular eine Schlichtung zwischen ihm selbst und dem Angezeigten zu beantragen.
Ist eine Anzeige eingereicht, so ruht sie zunächst bis Mitternacht des nächsten Tages. Binnen dieser Frist haben SOKO und Redaktion die Möglichkeit, sie zu prüfen und gegebenenfalls (aufgrund von Dopplungen oder Unzulässigkeit) zu entfernen. Wird eine Anzeige entfernt, so erhält der jeweilige Anzeigende hierüber eine Benachrichtigung.
Liegt einer Anzeige der Antrag auf Schlichtung bei, so entscheiden SOKO oder Redaktion über deren formelle Zulassung; Schlichtungen sind für den Fall zuzulassen, dass sich das vom Anzeigenden beanstandete Verhalten des Angezeigten gegen den Anzeigenden selbst richtet. Im Fall der Zulassung einer Schlichtung bestimmen SOKO oder Redaktion ein geeignetes Mitglied als Schlichter.
2) Stellungnahme und mögliche Schlichtung
Nach Ablauf der Frist erhält der Angezeigte eine Benachrichtigung mit dem Wortlaut der Anzeige und hat daraufhin 48 Stunden Zeit, eine (in ihrer Länge per Zeichenlimit begrenzte) Stellungnahme abzugeben. Liegt ein zugelassener Schlichtungsantrag vor, so hat er zudem die Möglichkeit, der Schlichtung zuzustimmen oder sie abzulehnen. Ist er während dieser 48 Stunden nicht online, so ruht das weitere Prozedere bis Mitternacht nach seinem ersten Login.
Stimmt der Angezeigte einer Schlichtung zu, so wird das Verfahren bis zum Ende der Schlichtung zurückgestellt. Die Schlichtung findet in einem geeigneten Forum statt und ist nur für die Beteiligten (Anzeigender, Angezeigter, Schlichter) sowie für die Redaktion einsehbar. Die vom Angezeigten abgegebene Stellungnahme muss für alle Beteiligten nachlesbar sein.
Die Beendigung der Schlichtung wird durch den Schlichter angezeigt, indem dieser einen Bericht einreicht und angibt, ob die Schlichtung erfolgreich verlaufen ist. Um eine Schlichtung für erfolgreich zu erklären, ist das Einverständnis sowohl des Anzeigenden als auch des Angezeigten erforderlich; andernfalls ist die Schlichtung als erfolglos zu melden. Beendet der Schlichter die Schlichtung nicht binnen 10 Tagen nach ihrer Eröffnung, so wird sie automatisch beendet und als erfolglos bewertet.
Im Fall einer erfolgreichen Schlichtung wird die Anzeige abgelegt, ein Verfahren entfällt. Im Fall einer erfolglosen Schlichtung findet im Anschluss ein reguläres Verfahren statt; der Jury wird dabei neben der Stellungnahme des Angezeigten der Bericht des Schlichters vorgelegt.
Lehnt der Angezeigte die Schlichtung ab oder liegt kein zugelassener Schlichtungsantrag vor, so kommt es nach Eingang der Stellungnahme bzw. Ablauf der zugehörigen Frist unmittelbar zum Verfahren.
3) Ablauf des Verfahrens
Zur Eröffnung des Verfahrens werden 30 Doler ausgewählt und angeschrieben, die in diesem Fall abstimmen dürfen. Die Auswahl erfolgt nach dem Zufallsprinzip aus einem Pool von Dolern, die gewisse Mindestanforderungen (z.B. Zeitpunkt des letzten Logins, Onlineminuten, laufende Verwarnungen) erfüllen. Sie haben nun 48 Stunden Zeit, den Sachverhalt nach ihrem Gerechtigkeitsempfinden und nach bestem Wissen und Gewissen zu bewerten. Als Auswahlmöglichkeiten gibt es Freispruch, Ermahnung, Verwarnung, 1-4 Wochen Zeitsperre und permanente Sperre. Nach Ablauf der Frist wird wiederum 24 Stunden abgewartet, in denen die SOKO prüfen kann, ob es zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist. Danach wird das Verfahren beendet, das Ergebnis entscheidet die Mehrheit. Bei einem Ergebnis bis 2 Wochen Zeitsperre wird es sofort umgesetzt, bei allem darüber nach Zustimmung durch die Redaktion.
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Sämtliche Vorkommen des Wortes „GreKos“ im Absatz Anmerkungen: des Gesetzbuchabschnitts Schiedsgericht werden jeweils durch das Wort „SOKOs“ ersetzt. |
| Ja, ich stimme dem Doliszitvorschlag zu | 62,9% | (22) | | Nein, ich lehne den Doliszitvorschlag ab | 37,1% | (13) | | | | |
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Von: @Info | 20.12.2013 14:10 Uhr |
[Doliszit] Stimmst du der Bimbesreform II zu? |
Der Gesetzbuchabschnitt Leitfaden Bimbesökonomie wird wie folgt erweitert:
Der Punkt A) Allgemeine Bestimmungen wird ergänzt um:
7) Jede Partei hat ein Bimbes-Konto, dessen vollständiger Transaktionsverlauf für jedes dol2day-Mitglied einsehbar ist. Die Administratoren einer Partei können einen Mitgliedsbeitrag beliebiger, öffentlich einsehbarer Höhe einrichten, der wöchentlich vom Konto aller aktiven Mitglieder der jeweiligen Partei eingezogen und dem Parteikonto gutgeschrieben wird. Sie können zudem Zahlungen vom Parteikonto anweisen sowie festlegen, ob Einzahlungen von Nichtmitgliedern der jeweiligen Partei auf das Parteikonto gestattet sind.
8) Jede Initiative hat ein Bimbes-Konto. Die jeweiligen Administratoren können Zahlungen vom Initiativenkonto anweisen und festlegen, ob dessen vollständiger Transaktionsverlauf für jedes dol2day-Mitglied oder nur für Mitglieder der jeweiligen Initiative einsehbar sein soll, sowie, ob Einzahlungen von Nichtmitgliedern der jeweiligen Initiative auf das Initiativenkonto gestattet sind.
Der Absatz 1) unter Punkt C) Gebührenrichtlinie wird ergänzt um:
Ist ein Konto für die vollständige Zahlung einer Gebühr nicht ausreichend gedeckt, so wird die entsprechende gebührenpflichtige Aktion nicht ausgeführt.
Der Absatz 2) Sonstiges unter Punkt C) Gebührenrichtlinie wird ergänzt um:
c) Die Priorisierung einer eigenen Umfrage ist gebührenpflichtig. Hat eine Umfrage nicht mehr als eine Contra-Stimme in der Rezension erhalten, ist zum jeweiligen Zeitpunkt keine andere Umfrage desselben Urhebers priorisiert und sind zudem insgesamt nicht bereits fünf oder mehr Umfragen priorisiert, so kann sie der Umfragesteller für einen wählbaren Zeitraum, jedoch bis maximal 24 Stunden nach ihrer Freischaltung, gegen Vorauszahlung einer Gebühr priorisieren. Für die ersten zwei Stunden fallen je B$ 500 an, für jede weitere Stunde je B$ 1000.
d) Die Vergabe sowie der Entzug eines regulären Vertrauens oder Misstrauens kosten jeweils B$ 500; für die Premiumvariante fallen jeweils B$ 2500 an. Vertraut und misstraut ein Mitglied in der Summe weniger als fünf anderen Mitgliedern, so kann es gebührenfrei reguläres Vertrauen oder Misstrauen vergeben.
e) Für Parteien und Initiativen, die für das Veröffentlichen von News auf der dol2day-Startseite freigeschaltet sind, fällt bei der Veröffentlichung einer Newsmeldung eine Pauschale von B$ 2000 an.
f) Die öffentliche Einblendung hochgeladener Wahlkampfbanner in Wahlkampfzeiten erfolgt nach gebührenpflichtiger Freischaltung. Der jeweiligen Partei fallen dabei pro Tag, für den ihre Banner freigeschaltet werden sollen, pauschal B$ 2000 an.
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Die zugehörige Diskussion fand hier statt:
http://www.dol2day.com/index.php3?position=2221&ini_id=4242&thread_id=294573
Diese Doliszitabstimmung dauert 7 Tage bis zum 27.12.2013. |
| Ja, ich stimme dem Doliszitvorschlag zu | 55,0% | (22) | | Nein, ich lehne den Doliszitvorschlag ab | 45,0% | (18) | | | | |
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Von: @Info | 05.11.2013 14:35 Uhr |
[Doliszit] Stimmst du der Bimbesreform zu? |
Der Inhalt des Gesetzbuchabschnitts Leitfaden Bimbesökonomie wird in Gänze durch folgende Bestimmungen ersetzt:
A) Allgemeine Bestimmungen
1) Jeder Account hat ein Bimbes-Konto, von dem aus Überweisungen auf andere Bimbes-Konten möglich sind.
2) Bei einer Inaktivierung wird der Kontostand auf Null zurückgesetzt.
3) Die Regierung kann eine prozentuale Steuer auf Bimbeseinnahmen erheben, die wöchentlich erhoben wird. Es können minimal 0% und maximal 100% Steuer auf das Bimbes-Einkommen erhoben werden.
4) Neben einem einfachen Steuersatz für alle Doler kann auch eine progressive Besteuerung festgelegt werden. In diesem Fall können neben dem Grundsteuersatz weitere Steuersätze ab bestimmter Einkommenshöhen festgelegt werden, die jedoch für die nächsthöhere Einkommensstufe jeweils mindestens so hoch sein müssen wie für die vorangegangene Einkommensstufe.
5) Das Bimbeskonto des Regierungsaccounts @Info dient als Staatskasse. Sein vollständiger Transaktionsverlauf ist für jedes Mitglied einsehbar.
6) Zur Bezeichnung der Währung Bimbes wird im Folgenden das Kürzel B$ verwendet.
B) Steuerrichtlinie
1) Grundsätzliches
a) Als Einkommen gilt die Summe aller aktivitätsbezogenen Einnahmen eines Mitglieds.
b) Veranlagungszeitraum ist die Kalenderwoche.
c) Steuergelder werden automatisch eingezogen und der Staatskasse gutgeschrieben.
2) Einkommensteuer
a) Besteuerungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen, das dem Einkommen gemäß Abschnitt 1) abzüglich eines Steuerfreibetrages von B$ 1000 entspricht.
b) Beträgt die Besteuerungsgrundlage gemäß Punkt a) B$ 0 (null) oder ist sie negativ, so fällt keine Steuer an.
c) Ein progressiver Steuertarif wird angewandt.
d) Der Eingangssteuersatz, der auf die 1. Einheit der Besteuerungsgrundlage anfällt, beträgt 5%.
e) Der Spitzensteuersatz, der auf die 9000. sowie jede folgende Einheit der Besteuerungsgrundlage anfällt, beträgt 45%.
C) Gebührenrichtlinie
0) Für die Wahrnehmung folgender virtueller Dienstleistungen erhebt das System jeweils eine Bimbesgebühr. Gebührengelder werden automatisch eingezogen und nicht anderweitig gutgeschrieben, sondern dem Kreislauf entzogen.
1) Regierung
a) Für den Versand einer Communityrundmail wird die Staatskasse mit einer Gebühr von B$ 10 pro Empfänger belastet. Als Empfänger gilt jeder während der jeweils letzten 28 Tage aktive Account, dem die Rundmail zugestellt wird.
2) Sonstiges
a) Bei Gründung einer Initiative fällt eine Kostenpauschale von B$ 5000 an.
b) Bei Änderung des Benutzernamens fällt eine Grundgebühr von B$ 5000 an. Wird der Benutzername binnen 30 Tagen seit seiner letzten Änderung modifiziert, so fällt eine Zusatzgebühr in Höhe der mit B$ 1000 multiplizierten Differenz aus 30 und der Anzahl seit der letzten Änderung vergangener Tage an.
D) Bonifikationsrichtlinie
1) Jury
a) Jedes Mitglied, das als Juror in einem Schiedsgerichtsverfahren auftritt, erhält nach erfolgter Abstimmung eine Aufwandspauschale in Höhe von B$ 500.
2) Regierung
a) Regierungsmitgliedern steht ein wöchentliches Gehalt zu. Die jeweilige Höhe richtet sich nach dem bekleideten Amt:
- Kanzler: B$ 5000
- Vizekanzler: B$ 4000
- Minister: B$ 4000
- Staatssekretär/Mitarbeiter: B$ 3000
b) Doppelte Bezüge sind ausgeschlossen. Bekleidet ein Regierungsmitglied mehrere Ämter, so steht ihm ein Gehalt entsprechend der ranghöchsten wahrgenommenen Funktion zu. Die Ranghöhe ergibt sich aus der absteigenden Reihenfolge der Auflistung gemäß Punkt a).
c) Gehälter werden nach Ablauf einer Amtswoche ausgezahlt. Als Amtswoche gilt eine Kalenderwoche, über deren vollständige Dauer ein Regierungsmitglied seine Funktion ausgeübt hat.
d) Jedes Regierungsmitglied kann zeitweise oder grundsätzlich auf sein Gehalt verzichten. Der Verzicht auf einen Teil des wöchentlichen Gehalts ist ausgeschlossen.
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Dieser Doliszittext findet sich zudem im Kanzleramtsforum: http://www.dol2day.com/index.php3?position=2215&typ=ini_id
&typ_id=4242&thread_id=245944&forum_id=8316
Die gemäß Vorschrift stattgefundene Mitgliederbefragung findet sich hier: http://www.dol2day.com/index.php3?kategorie_id=nb
&frage_id=364461&position=200#fid364461
Diese Doliszitabstimmung dauert 7 Tage bis zum 12.11.2013. |
| Ja, ich stimme dem Doliszitvorschlag zu | 65,0% | (26) | | Nein, ich lehne den Doliszitvorschlag ab | 35,0% | (14) | | | | |
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Von: @Info | 01.11.2013 16:13 Uhr |
[Doliszit] Stimmst du der Doliszitreform zu? |
Der Leitfaden Meinungsdoliszite wird mit folgendem Inhalt neu angelegt:
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A) Allgemeines
Meinungsdoliszite sind dol2day-interne Volksabstimmungen, bei deren Gegenstand es sich stets - und im Unterschied zu regulären Dolisziten - um ein politisches Thema handelt. Ein von den Mitgliedern mehrheitlich beschlossenes politisches Statement gilt als offizielle Stellungnahme der Community; entsprechend unterliegen Meinungsdoliszite einem distinkten Verfahren, das die politische Vielfalt berücksichtigt und im Folgenden vorgegeben ist.
Der parallele Ablauf mehrerer Meinungsdoliszite ist nicht zulässig.
Zur Teilnahme an Meinungsdoliszitabstimmungen ist das aktive Wahlrecht erforderlich.
B) Initiative
Die Eröffnung eines Meinungsdoliszits erfolgt in einer Communityrundmail. Sie enthält den Titel des Meinungsdoliszits, der dessen politischen Gegenstand zusammenfasst, eine ergänzende, ausformulierte Beschreibung des Themas, einen Link auf dieses Regelwerk sowie die Fristen gemäß Abschnitt C).
Die Initiative zu einem Meinungsdoliszit kann von der Regierung, der Redaktion, oder von mindestens vier Parteien gemeinsam ausgehen.
Die Regierung kann die Eröffnung eines Meinungsdoliszits erreichen, indem der Kanzler der Redaktion das entsprechende politische Thema vorschlägt.
Die Vertreter von mindestens vier Parteien können ein Meinungsdoliszit initiieren, indem sie sich auf ein politisches Thema einigen und in einer Initiative eine offene Abstimmung über die Einreichung des Themas eröffnen. Sobald aus jeder teilnehmenden Partei mindestens zwei Mitglieder, darunter jeweils mindestens ein zum Vorstand/Parteirat/Admin gewähltes, für die Einreichung gestimmt haben, kann das gewählte Thema der Redaktion unter Angabe der initiierenden Parteien und mit Verweis auf die stattgefundene Abstimmung vorgeschlagen werden.
Hat die Redaktion keine Einwände, so entwirft sie Titel und Beschreibung in Rücksprache mit den Initiatoren und eröffnet das Meinungsdoliszit.
C) Ablauf
1) Teilnahmephase
Mit Eröffnung des Meinungsdoliszits per Rundmail beginnt eine zweiwöchige Phase, während derer sich jede Partei für eine Teilnahme entscheiden und gegebenenfalls einen Textbeitrag zum entsprechenden politischen Thema erarbeiten kann. Beiträge sind bis zum Ende der Teilnahmephase bei der Redaktion einzureichen.
Jede Partei, die der Redaktion binnen sieben Tagen nach Eröffnung ihre Teilnahme angezeigt hat, ohne bereits zwingend ihren Text eingereicht haben zu müssen, erhält das Recht, im Lauf der zweiten Woche der Teilnahmephase eine beliebige, thematisch mit dem Meinungsdoliszit verwandte Umfrage von der Redaktion hervorheben zu lassen.
2) Diskussions- und Abstimmungsphase
Nach Ende der Teilnahmephase prüft die Redaktion alle eingegangenen Beiträge. Texte, die aus weniger als 150 Wörtern bestehen oder mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland oder der Doliquette nicht vereinbar sind, scheiden aus. Jede Partei, deren Beitrag die Prüfung besteht, nimmt am Meinungsdoliszit teil.
Sofern mindestens zwei teilnehmende Parteien dazu bereit sind, beraumt die Redaktion in Rücksprache mit denselben einen Politikerchat an, in dessen Rahmen Vertreter der teilnehmenden Parteien - sowie gegebenenfalls zusätzlich eingeladene Chatgäste - den politischen Gegenstand des Meinungsdoliszits diskutieren und sich den Fragen der Community stellen können.
Im Anschluss an die Chatdiskussion eröffnet die Redaktion die einwöchige Abstimmung, die einem Präferenzwahlsystem unterliegt. Die Wahlordnung aus dem Leitfaden Wahlen findet sinngemäße Anwendung. Die Textbeiträge aller teilnehmenden Parteien sind prominent in einer Übersicht darzustellen. Die laufende Meinungsdoliszitabstimmung wird unter Einblendung des entsprechenden Titels prominent auf der Startseite verlinkt, ihr Beginn via Communityrundmail angekündigt.
Nach Beendigung der Abstimmung wird festgestellt, ob ein Beitrag als Sieger hervorgegangen ist. Dazu wird geprüft, ob der gemäß Präferenzwahlsystem siegreiche Beitrag zugleich - einschließlich der auf ihn in der letzten Runde entfallenden Folgepräferenzen - mehr als die Hälfte aller abgegebenen Stimmen - unter Berücksichtigung auch von verfallenen Stimmen und Enthaltungen - auf sich vereinigt hat. Ist dies der Fall, so gilt der siegreiche Beitrag als beschlossenes Communitystatement und wird an herausgehobener Stelle innerhalb dol2days sowie per Rundmail veröffentlicht. Erreicht der Beitrag nicht die erforderliche absolute Mehrheit, so gelten alle Beiträge als abgelehnt.
Das Ergebnis der Abstimmung ist der Community per Rundmail bekannt zu geben.
Die Redaktion kann Aufgaben, die ihr nach diesem Regelwerk im Meinungsdoliszitprozess zukommen, an die Regierung delegieren.
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Der Inhalt des Gesetzbuchabschnitts Leitfaden Doliszite wird in Gänze durch folgende Bestimmungen ersetzt:
A) Was ist ein Doliszit?
Der Begriff Doliszit ist an dem des Plebiszits angelegt, es handelt sich hierbei also um eine Volksabstimmung bei dol2day.
Doliszite können von der Regierung oder auch der Redaktion in der Kategorie "Doliszite" gestellt werden. Wenn Du kein Mitglied dieser Gruppe bist und trotzdem eine gute Idee hast, ist es Dir dennoch möglich, ein Doliszit zu initiieren. Weitere Informationen zu so genannten Basisdolisziten findest Du in Abschnitt B).
Folgende Projekte sind über ein Doliszit nicht erreichbar, weil sie jeweils eigenen Prozeduren unterliegen:
• offizielle Stellungnahmen der Community zu einem politischen Thema (siehe Leitfaden Meinungsdoliszite)
• Misstrauensvotum gegen den Kanzler (siehe Leitfaden Regierung)
Daneben gibt es auch unverbindliche Mitgliederbefragungen, die ebenfalls von der Regierung oder Redaktion mit offener Fragestellung gestartet werden können.
Der Inhalt eines Doliszits muss mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbar sein und darf selbstredend nicht gegen deutsche Gesetze oder gegen die Doliquette verstoßen.
Zur Teilnahme an Doliszitabstimmungen ist das aktive Wahlrecht erforderlich.
B) Wie wird ein Doliszit initiiert?
1) Regierungsdoliszit
Die Regierung kann jederzeit beschließen, ein Doliszit durchzuführen. Dies kann nur durch die Redaktion gestoppt werden, die ein Vetorecht gegenüber jedem Doliszitantrag hat, ganz gleich, wer ihn eingebracht hat.
2) Basisdoliszit
Aber auch andere Gruppen als die Regierung können ein Doliszit beantragen. Wenn du also eine interessante Idee hast, aber nicht zur Regierung oder Redaktion gehörst, kannst du ein Doliszit initiieren - entweder mit Hilfe einer Unterstützergruppe oder in einem Parteienbündnis.
Ein Basisdoliszit wird in einer dafür gegründeten Initiative ausgearbeitet und letztlich beantragt. Bevor Du diese Initiative gründest, solltest Du Deine Idee der Redaktion vorlegen, denn nicht alles, was sich positiv für dol2day anhört, ist auch technisch umsetzbar.
Die Anforderungen
Je nachdem, ob ein Basisdoliszit durch eine Gruppe von Unterstützern oder durch Parteien beantragt werden soll, gelten bestimmte Mindestanforderungen:
• Deine Unterstützergruppe muss ausreichend stark sein, nämlich 10% der Teilnehmerzahl der letzten Kanzlerwahl. Bei der Berechnung der Gruppenstärke werden dann auch nur jene Doler gezählt, die tatsächlich im Moment des Doliszitantrags wahlberechtigt sind.
• Ein Parteienbündnis, das sich zwecks Durchführung eines Basisdoliszits zusammenfindet, muss aus mindestens drei verschiedenen Parteien bestehen, die zum Zeitpunkt des Doliszitantrags allesamt die Bedingungen der Parteienrichtlinie erfüllen.
Der Antrag
Um ein Basisdoliszit zu beantragen, ist in der Initiative eine offene Abstimmung über den konkreten, ausformulierten Doliszitvorschlag einzuleiten. Die Anforderungen an einen gültigen Doliszitantrag sind erfüllt, sobald:
• (im Fall einer Unterstützergruppe:) die notwendige Unterstützerzahl für den Doliszitvorschlag abgestimmt hat.
• (im Fall eines Parteienbündnisses:) aus jeder teilnehmenden Partei mindestens zwei Mitglieder, darunter jeweils mindestens ein zum Vorstand/Parteirat/Admin gewähltes, für den Doliszitvorschlag abgestimmt haben.
Sind die Anforderungen erfüllt, kannst Du das Basisdoliszit mit Verweis auf die stattgefundene Abstimmung offiziell bei der Redaktion beantragen.
C) Ablauf
Die Organisation, also der Versand von Rundmails und das Starten von Abstimmungen, obliegt im Fall eines Regierungsdoliszits der Regierung, andernfalls der Redaktion.
Diskussion und erste Rundmail
Der eigentliche Ablauf des Doliszits beginnt mit einer Diskussion, die von den Initiatoren auf eine Dauer zwischen 3 und 14 Tagen anzulegen ist. Sie findet in einem gesonderten, hervorgehobenen Thread im zentralen Forum statt.
Auf die Diskussion wird mit einer Rundmail hingewiesen. Diese enthält:
• den kompletten Doliszittext
• einen Link zur Diskussion sowie
• die Termine der Diskussion und der anschließenden Abstimmung.
Handelt es sich um ein Basisdoliszit, so räumt die Regierung den Initiatoren zudem die Möglichkeit ein, in dieser Rundmail für ihren Vorschlag zu werben.
Sollte der Doliszittext bis 3 Tage vor Ende der Diskussion geändert werden, so bleibt der ursprüngliche Zeitrahmen bestehen. Wird er zu einem späteren Zeitpunkt geändert, so verlängert sich die Diskussion automatisch um 2 Tage. In beiden Fällen wird gemäß obigen Anforderungen eine erneute Rundmail mit dem neuen Doliszittext ausgesandt. Basisdoliszittexte können nicht geändert werden. Sie müssen gegebenenfalls durch eine neue Unterstützersammlung neu eingereicht werden.
Abstimmung und zweite Rundmail
Auf den Start des Doliszits wird durch eine erneute, obigen Anforderungen entsprechende und einen Link zur Doliszitabstimmung enthaltende Rundmail abermals explizit hingewiesen. Im Hintergrund der Fragestellung sind der vollständige Doliszittext sowie ein Link auf die stattgefundene Diskussion aufzuführen.
Die beiden Antwortmöglichkeiten lauten:
• "Ja, ich stimme dem Doliszitvorschlag zu"
• "Nein, ich lehne den Doliszitvorschlag ab".
Das Doliszit dauert 7 Tage und ist angenommen, wenn die Mehrheit der Doliszitteilnehmer für den Antrag gestimmt hat. Ansonsten gilt der Vorschlag als abgewiesen.
Abschließende Rundmail und Folgen
Das Abstimmungsergebnis wird der Community ebenfalls per Rundmail zur Kenntnis gebracht.
Sollte der Vorschlag angenommen werden, ist er mit Abschluss der Abstimmung gültig. Sollte dieser technische Änderungen von dol2day vorsehen, ist der Vorschlag erst dann gültig, wenn die technische Umsetzung erfolgt ist.
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In Abschnitt A) 2) Grundsätzliche Rechte der Internetregierung des Gesetzbuchartikels Leitfaden Regierung wird der Satz:
Wird ein Basisdoliszit angestrengt, das einzig und explizit die Aufhebung einer noch nicht in Kraft getretenen Verordnung zum Gegenstand hat, entfallen der Prüfungsanspruch der Regierung sowie die übliche Mitgliederbefragung, sodass das Doliszit unmittelbar nach Erreichen des notwendigen Unterstützerquorums gestartet wird.
... abgeändert in:
Wird ein Basisdoliszit angestrengt, das einzig und explizit die Aufhebung einer noch nicht in Kraft getretenen Verordnung zum Gegenstand hat, entfällt der reguläre Vorlauf, sodass das Doliszit unmittelbar nach Erreichen des notwendigen Unterstützerquorums gestartet wird.
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Punkt 1. von Abschnitt II. Gründung von Dol-Parteien des Gesetzbuchartikels Parteienrichtlinie wird ersetzt durch:
1. Wer eine Partei gründen möchte, muss das passive Wahlrecht besitzen und darf keine aktive Verwarnung vor dem Schiedsgericht haben.
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Dieser Doliszittext findet sich zudem im Kanzleramtsforum: http://www.dol2day.com/index.php3?position=2215&typ=ini_id
&typ_id=4242&thread_id=245878&forum_id=8316
Die gemäß Vorschrift stattgefundene Mitgliederbefragung findet sich hier: http://www.dol2day.com/index.php3?kategorie_id=nb
&frage_id=364349&position=200#fid364349
Diese Doliszitabstimmung dauert 7 Tage bis zum 08.11.2013. |
| Ja, ich stimme dem Doliszitvorschlag zu | 75,0% | (30) | | Nein, ich lehne den Doliszitvorschlag ab | 25,0% | (10) | | | | |
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Von: @Info | 23.10.2013 13:22 Uhr |
[Doliszit] Stimmst du der Änderung des Wahlgesetzes zu? |
Der Inhalt des Gesetzbuchabschnitts Leitfaden Wahlen wird in Gänze durch folgende Bestimmungen ersetzt:
A) Wahlrecht
1) Aktives Wahlrecht
An den Kanzlerwahlen kann jedes Mitglied teilnehmen, das folgende Bedingungen erfüllt:
• gültige Email-Adresse
• 300 Online-Minuten seit der Anmeldung
• 3 Umfragen und 50 Meinungen
2) Passives Wahlrecht
Als Kanzler- oder Vizekanzlerkandidat kann jedes Mitglied aufgestellt werden, das das aktive Wahlrecht besitzt und zusätzlich folgende Bedingungen erfüllt:
• zwei Monate seit Anmeldung *
• gültige RL-Daten im Profil (insbesondere Telefonnummer)
* Anmerkung: Diese Bedingung erstreckt sich auch auf Vorgängeraccounts derselben Person, sofern die Redaktion diese verifizieren kann.
B) Ablauf
1) Kandidatur
Eine Kandidatur besteht immer aus einem Kanzler- und einem Vizekanzlerkandidaten. Beide müssen die Bedingungen des passiven Wahlrechts erfüllen.
Die Kanzlerkandidatur eines Parteimitglieds muss mindestens durch die eigene Partei unterstützt werden.
Die Kanzlerkandidatur eines parteilosen Kandidaten muss durch mindestens eine Partei unterstützt werden.
Jede Partei kann nur eine Kandidatur (Kanzler und Vize) unterstützen.
Jeder Doler kann in maximal einem Team als Kanzler- oder Vizekanzlerkandidat antreten.
2) Anmeldung der Kandidatur
Der Stichtag für die Anmeldung von Kanzlerkandidaturen ist der 20. des Vormonats der betreffenden Wahl. An diesem Tag überprüft die Redaktion, ob die Kandidaturen allen Regeln entsprechen.
Bei der Anmeldung muss angegeben werden:
• Kanzlerkandidat
• Vizekanzlerkandat
• unterstützende Partei(en)
• Name und Initiative des Wahlbündnisses
3) Rücktritt von der Kandidatur und Nachnominierungen
Tritt ein Kandidat von seiner Kandidatur zurück oder wird sein Account inaktiviert/gelöscht, so scheidet er aus.
Scheidet ein Kanzlerkandidat vor der Wahl aus, so verfällt die Kandidatur. Die Nachnominierung eines Kanzlerkandidaten ist ausgeschlossen. Scheidet er während der laufenden Wahl aus, so werden alle Stimmen regulär ausgezählt. Gewinnt ein bereits ausgeschiedener Kanzlerkandidat die Wahl, oder scheidet der siegreiche Kanzlerkandidat zwischen Ende der Wahl und Amtsübergabe aus, so ist der Nächstplatzierte Wahlsieger.
Scheidet ein Vizekanzlerkandidat aus, so kann das nominierende Bündnis bis spätestens 48 Stunden vor der Wahl einen neuen Vizekanzlerkandidaten nachnominieren, der die Bedingungen des passiven Wahlrechts erfüllt. Erfolgt dies nicht oder scheidet ein Vizekanzlerkandidat nach Ablauf vorstehender Nachnominierungsfrist aus, so tritt der zugehörige Kanzlerkandidat ohne Vize an. Ist der Vize des siegreichen Kanzlerkandidaten vor Amtsübergabe ausgeschieden, so gelten für die Ernennung eines Vizekanzlers dieselben Regelungen des Leitfadens Regierung wie im Fall eines zurückgetretenen Vizekanzlers.
4) Wahltermin und Fristen
Die Kanzlerwahl findet alle 4 Monate statt.
Die Wahl beginnt am 1. eines Monats um 20.00 Uhr und dauert bis zum 8. des Monats um 20.00 Uhr.
Die Frist zur Nominierung endet am 20. des Vormonats um 23.59 Uhr.
Davon abweichende Termine und Fristen werden durch die Redaktion rechtzeitig bekanntgegeben.
5) Einsprüche und Redaktionsentscheidungen
Einsprüche gegen Kandidaturen müssen der Redaktion bis spätestens 48 Stunden vor Beginn der Wahl angezeigt werden.
Einsprüche gegen das Wahlergebnis müssen der Redaktion binnen 7 Tagen nach Ende der Wahl angezeigt werden.
Entscheidungen der Redaktion nach einem Einspruch über die Annahme von Kandidaturen und die Gültigkeit des Wahlergebnisses sind bindend.
C) Wahlordnung
Auf dem Wahlzettel sind der Name des jeweiligen Kanzler- und des Vizekanzlerkandidaten aufgeführt.
1) Stimmabgabe
Die Kanzlerwahlen erfolgen nach dem Präferenzwahlsystem. Du gibst also keine Stimme, sondern deine Präferenzliste ab. Natürlich musst Du nicht wählen, Du kannst Dich auch enthalten. Dann fließt Deine Stimme zwar nicht in die Kanzlerwahl ein, wird aber dennoch statistisch erfasst. Wenn Du Dich dazu entscheidest, Deine Präferenzen zu verteilen, erstellst Du eine Liste mit Deinen Präferenzen, welche im Minimalfall einen Kandidaten, im Maximalfall alle Kandidaten in der Reihe Deiner Präferenzen umfasst, wobei Du dem Ersten den Vorzug vor dem Zweiten und dem Zweiten vor dem Dritten gibst usw. Oft haben Zweit- und Drittpräferenzen bei Kanzlerwahlen den Ausschlag gegeben.
2) Stimmauswertung
Ziel bei der Wahl ist es, die absolute Mehrheit in einem Wahlgang zu erreichen. Sobald ein Kandidat diese absolute Mehrheit erreicht, hat er die Wahl gewonnen und ist gewählter Internetkanzler. Sollte sich in einem Wahlgang keine absolute Mehrheit für einen Kandidaten ergeben, scheidet der Kandidat mit den wenigsten Stimmen aus, was bedeutet, dass er alle seine Erst- sowie nachgeordneten Präferenzen verliert. Scheidet Dein Kandidat aus geht Deine Präferenz an Deine "zweite Wahl" über und die Mehrheitsverhältnisse werden neu berechnet. Scheidet dieser Kandidat ebenfalls aus, geht Deine Präferenz an Deine "dritte Wahl" usw. Wenn Deine tiefste Präferenz ausgeschieden ist, ist Deine Stimme verloren.
3) Gleichstand bei Kandidaten
Sollte es bei den schwächsten Kandidaten einen Gleichstand bei den Präferenzen geben, werden alle abgegebenen Stimmen daraufhin untersucht, welcher Kandidat nach der Sortierung bevorzugt ist (Condorcet-Verfahren). Der von der Minderheit bevorzugte Kandidat scheidet aus. Gibt es wiederum einen Gleichstand, entscheidet die Anzahl der Erstpräferenzen. Ist diese Zahl wiederum gleich, entscheidet die Redaktion per virtuellem Münzwurf.
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Dieser Doliszittext findet sich zudem im Kanzleramtsforum: http://www.dol2day.com/index.php3?position=2215&typ=ini_id
&typ_id=4242&thread_id=245819&forum_id=8316
Die gemäß Vorschrift stattgefundene Mitgliederbefragung findet sich hier: http://www.dol2day.com/index.php3?position=200&frage_id=364144
&kategorie_id=nb#fid364144
Diese Doliszitabstimmung dauert 7 Tage bis zum 30.10.2013. |
| Ja, ich stimme dem Doliszitvorschlag zu | 69,8% | (30) | | Nein, ich lehne den Doliszitvorschlag ab | 30,2% | (13) | | | | |
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Von: rMS | 16.08.2013 12:53 Uhr |
[Basisdoliszit] Soll die Regierungsverordnung PRL, die von Kanzler Lehmann am 12.8.2013 erlassen wurde, aufgehoben werden? |
Regierungsverordnung PRL:
Liebe Doler,
die Regierung hat folgende Verordnung erlassen:
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Absatz 3.1 der Parteienrichtlinie wird wie folgt abgeändert:
Der Abschnitt:
„Die Anzahl der Parteimitglieder darf nicht unter 1% der aktiven Doler fallen.“
wird ersetzt durch:
„Die Anzahl der Parteimitglieder darf nicht unter 3,5% der aktiven Doler fallen.“
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Die Verordnung tritt am 26.8.2013 in Kraft!
Beste Grüße
euer
Lehmann
Text der Gegner der Regierungsvordnung:
Kürzlich wurde von Kanzler Lehmann eine Regierungsverordnung zur erleichterten Rückstufung von Parteien anhand ihrer Mitgliederzahlen verkündet. Dieses Konzept lehnen wir ab, da Parteien so verstärkt nach Quantität bewertet werden. Das könnte innerhalb kürzester Zeit dazu führen, dass unsere Parteienvielfalt, die Dol2Day ausmacht, schwinden wird.
Der Grundgedanke hinter dem Konzept mag die Steigerung der Aktivität der einzelnen Parteien sein. Aus unserer Sicht kann man dies mit anderen Ideen und Konzepten leichter bewerkstelligen – mal abgesehen davon, dass auch Parteien mit weniger als sechs Mitgliedern aktiv sein können, wenn sie die dafür nötigen Aufgaben und Anreize haben.
Gerade durch die jetzige Situation von Dol2Day braucht es jeden Doler, der aktiv an Dol mitarbeitet. Aus diesem Grund ist es kontraproduktiv diese User durch Bedrohung ihrer Parteien eventuell zu verschrecken. Doler, die bei Dol2day bleiben, werden nicht zwangsläufig in andere Parteien gehen, sondern könnten auch im Volk bleiben und dort noch inaktiver werden.
Die Verordnung von Kanzler Lehmann würde also eventuell Nutzer dieser Plattform kosten, aber keinen einzigen neuen Nutzer gewinnen. Aus diesen Gründen erkennen wir kein sinnvolles Gesamtkonzept hinter der Verordnung und halten sie für einen Schnellschuss und blinden Aktionismus.
Link zur Basisdoliszit-Ini
Link zur Diskussion im KAF
Hinweis: Gemäss des Leitfadens Regierung ist eine Mitgliederbefragung bzw. eine Einbindung der Regierung nicht erforderlich, wenn sich ein Basisdoliszit einzig und allein auf die Aufhebung einer Regierungsverordnung bezieht. |
| Ja, ich stimme dem Doliszitvorschlag zu. | 57,8% | (52) | | Nein, ich lehne den Doliszitvorschlag ab. | 42,2% | (38) | | | | |
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Von: rMS | 18.05.2013 00:06 Uhr |
[Basisdoliszit] Soll die per Redax-Verordnung eingeführte Regelung des Government Fun Package (GFP) bzgl. Regierungsverordnungen aufgehoben werden? |
Hinweise:
1. Die vorgeschriebene Mitgliederbefragung zu diesem Basisdoliszit fand vom 9.5.-16.5.2013 hier statt: http://www.dol2day.com/index.php3?position=200&frage_id=360709&kategorie_id=nb#fid360709
2. Das GFP wurde von der Redax mit der Absicht eingeführt, die Spielsimulation wieder ein wenig zu beleben. Wir bitten daher darum, die vom Basisdoliszit angegriffene Regel im Detail inhaltlich zu prüfen und wirklich nur dann abzulehnen (und das Basisdoliszit zu befürworten), wenn dies aus inhaltlichen Gründen wichtig ist, da eine spätere Einführung per Doliszit unrealistisch ist.
Begründung der Antragsteller für die Aufhebung der Redax-Verordnung:
Die Einführung einer erheblichen Kompetenzerweiterung der dol-Regierung (siehe Anlage) sollte intensiver diskutiert werden und auf eine breite demokratische Zustimmung stoßen. Die schnelle Einführung per Redax-Verordnung kommt diesem Anliegen nicht entgegen. Wir bezweifeln nicht das Recht der Betreiber, Reformen durchzuführen und letztendlich Entscheidungen zu treffen, glauben aber, dass möglichst vielen Dolern in dieser konkreten Frage die Möglichkeit und Zeit gegeben werden sollte, über einen wichtigen Teil von dol2day mitzuentscheiden und ihre Anregungen und ihre Kritik einzubringen.
Das schließt nicht aus, dass bei einer Mehrheit für die Aufhebung der Redax-Verordnung das vorgeschlagene Instrument der Regierungsverordnungen danach durch ein regelkonformes Doliszit eingeführt werden kann.
Anlage:
Die durch Basisdoliszit aufzuhebende Passage aus dem dol2day-Gesetzbuch - Leitfaden Regierung - lautet:
"Als Organ der Exekutive kann die Regierung Verordnungen erlassen, die die Änderung dieses Gesetzbuches zum Gegenstand haben. Eine Verordnung muss sich auf die Abänderung, Entfernung oder Hinzufügung einer einzigen Seite des Gesetzbuches beschränken und gilt als erlassen, sobald ihr Text an den Redaktionsaccount übermittelt, der Empfang von zwei Redakteuren per dol-Mail bestätigt und die Verordnung daraufhin im Wortlaut via Communityrundmail verkündet worden ist. Eine erlassene Verordnung tritt nach Ablauf von zwei Wochen in Kraft, sofern binnen dieser Frist weder die Redaktion ein Veto eingelegt noch die Community per Doliszit die Aufhebung selbiger Verordnung beschlossen hat. Die Regierung kann nicht mehr als eine Verordnung gleichzeitig erlassen, zudem darf auf eine erlassene Verordnung frühestens nach 14 Tagen die nächste folgen. Wird ein Basisdoliszit angestrengt, das einzig und explizit die Aufhebung einer noch nicht in Kraft getretenen Verordnung zum Gegenstand hat, entfallen der Prüfungsanspruch der Regierung sowie die übliche Mitgliederbefragung, sodass das Doliszit unmittelbar nach Erreichen des notwendigen Unterstützerquorums gestartet wird. Die Leitfäden "Regierung" und "Wahlen" sind durch Verordnungen unberührbar." |
| Ja, ich stimme dem Doliszitvorschlag zu. | 45,3% | (34) | | Nein, ich lehne den Doliszitvorschlag ab. | 54,7% | (41) | | | | |
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Von: @Info | 21.04.2013 16:29 Uhr |
Stimmst Du dieser Änderung des Schiedsgerichtsverfahrens zu? |
Die Regeln zum Schiedsgericht, wie sie im Dol-Gesetzbuch zu finden sind (http://www.dol2day.com/index.php3?position=8500&gesetz_id=14), werden wie folgt geändert.
Die Erklärungen auf der Seite des Schiedsgerichts werden entsprechend angepasst.
Die Änderungen umfassen im wesentlichen:
1) Änderung der Verfahrensfristen,
2) optionale Begründung der Juroren,
3) optionale Nachfrage der Juroren an die/den Angeklagte/n,
4) optionale Antwort der/des Angeklagten auf die Nachfrage der Juroren,
5) Änderung des Urteils im Verfahrensverlauf, d.h. Juroren können ihr Urteil noch abändern, solange das Verfahren läuft,
6) Auswahl eines Anklagepunkts durch den Anzeigenden,
7) Reduzierung der Strafalternativen, abhängig vom Anklagepunkt.
Die Änderungen umfassen nur den ersten Abschnitt "Wie läuft ein Verfahren in Zukunft ab?", der Abschnitt "Anmerkungen" bleibt unverändert.
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Neuer Passus:
Wie läuft ein Verfahren in Zukunft ab?
Jeder kann eine Anzeige stellen über ein Formular auf der Schiedsgerichtsseite. Dort trägt sie/er den Namen desjenigen ein, gegen die/den sich die Anzeige richtet sowie ein Zitat des beanstandeten Verhaltens und eine Erklärung, was an diesem Verhalten nicht in Ordnung ist aus ihrer/seiner Sicht, samt Link(s) zu dem oder den entsprechenden Posting/s.
Bei Erstellung der Anzeige wählt der Anzeigende mittels Radiobuttons einen Anklagepunkt aus.
Die Auswahlmöglichkeiten der Anklagepunkte werden flexibel durch die Redaktion festgesetzt. (z.B.Spam, Beleidigung, Mobbing, Verstoß gegen die Doliquette, Verstoß gegen FDGO usw.)
Je nach Anklagepunkt werden die Strafalternativen eingeschränkt.* Die Festlegung der Strafalternativen für die Anklagepunkte wird flexibel durch die Redaktion festgelegt.
Nun ruht die Anzeige bis Mitternacht des nächsten Tages, mindestens aber bis mindestens zwei SG-Kontrolleure oder Redakteure sie kontrolliert haben. Währenddessen haben die SG-Kontrolleure und die Redaktion die Möglichkeit die eingegangenen Anzeigen durchzusehen und ggf. doppelte Anzeigen oder Unsinnsanzeigen aus dem Pool zu nehmen, wobei der Anzeigende darüber informiert wird. Zudem korrigieren sie ggf. den Anklagepunkt.
Nach Ablauf der Frist bekommt die/der Angezeigte eine Benachrichtigung mit dem Anzeigentext und hat nun 24 Stunden Zeit eine Stellungnahme dazu abzugeben (mit Zeichenlimit). Falls sie/er während dieser Zeit nicht online geht, wartet das Verfahren noch bis Mitternacht nach ihrem/seinem ersten Login.
Nach Eingang der Stellungnahme bzw. Ablauf der Frist werden nun 30 Doler ausgewählt und angeschrieben, die in diesem Fall abstimmen dürfen. Die Auswahl erfolgt nach dem Zufallsprinzip aus einem Pool von Dolern, die gewisse Mindestanforderungen (z.B. Zeitpunkt des letzten Logins, Onlineminuten, laufende Verwarnungen) erfüllen.
Sie haben nun 48 Stunden Zeit, die Äußerung nach ihrem Gerechtigkeitsempfinden und nach bestem Wissen und Gewissen zu bewerten.
Sie können eine Nachfrage an den Angeklagten richten. Der Angeklagte kann auf jede Nachfrage antworten.
Die Juroren können während des Verfahrens ihr Urteil jederzeit auswählen und auch ändern.
Die Juroren können ihr Urteil begründen (mit Zeichenlimit).
Als Auswahlmöglichkeiten gibt es grundsätzlich:
Freispruch,
Verwarnung,
1-4 Wochen Zeitsperre
und permanente Sperre.
Nach Ablauf der Frist wird wiederum 24 Stunden abgewartet, in denen die SG-Kontrolleure prüfen können ob es zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist. Danach wird das Verfahren beendet, das Ergebnis entscheidet die Mehrheit nach dem bisherigen Modus. Bei einem Ergebnis bis 2 Wochen Zeitsperre wird es sofort umgesetzt, bei allem darüber nach Zustimmung durch die Redaktion.
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* Beispiel:
Freispruch ist immer möglich, für Spam sind möglich Verwarnung, 1 Woche, 2 Wochen, für Beleidigung ist möglich Verwarnung bis zu 4 Wochen, für Verstöße gegen FDGO ist möglich Verwarnung bis permanente Sperre usw.usf. |
| Ja, ich stimme dem Doliszitvorschlag zu. | 60,5% | (26) | | Nein, ich lehne den Doliszitvorschlag ab. | 39,5% | (17) | | | | |
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Von: @Info | 26.11.2012 13:30 Uhr |
Stimmst du der Änderung des "Leitfaden Doliszite" zu? |
Der „Leitfaden Doliszite“ im Dol-Gesetzbuch (zu finden unter: http://www.dol2day.com/index.php3?position=8500&gesetz_id=2 ) wird in Abschnitt C), erste drei Absätze, wie folgt geändert:
bisheriger Wortlaut:
Der eigentliche Ablauf des Doliszits beginnt mit der vorgeschriebenen Diskussion. Damit möglichst viele Doler erreicht werden, muss diese mindestens 4 Tage dauern, sie darf aber nicht länger als 14 Tage dauern. Auf diese Diskussion muss mit einer Rundmail hingewiesen werden. Handelt es sich um ein Basisdoliszit, muss die Regierung dem Initiator die Möglichkeit einräumen, in dieser Rundmail für seinen Vorschlag zu werben. In dieser Rundmail befindet sich zusätzlich der komplette Doliszittext und ein Link zur Diskussion im Kanzleramtsforum, sowie die Termine für die Diskussion und das Doliszit.
Sollte der Doliszittext nach der Diskussion geändert werden, so muss es eine neue Rundmail geben. Das Doliszit darf frühestens zwei Tage nach Bekanntgabe dieses Textes gestartet werden. In diesem Fall darf die zulässige Diskussionszeit verlängert werden. Basisdoliszittexte können nicht geändert werden. Sie müssen gegebenenfals durch eine neue Unterstützersammlung neu eingereicht werden.
Auf den eigentlichen Start des Doliszits muss durch eine erneute Rundmail abermals explizit hingewiesen werden. Im Hintergrund der Fragestellung müssen Links auf den vollständigen Text sowie auf die vorher geführte Diskussion stehen.
neuer Wortlaut:
Der eigentliche Ablauf des Doliszits beginnt mit der vorgeschriebenen Mitgliederbefragung, die sieben Tage dauert. Auf diese Mitgliederbefragung muss mit einer Rundmail hingewiesen werden. Handelt es sich um ein Basisdoliszit, muss die Regierung dem Initiator die Möglichkeit einräumen, in dieser Rundmail für seinen Vorschlag zu werben. In dieser Rundmail befindet sich zusätzlich der komplette Doliszittext und ein Link zur Mitgliederbefragung, sowie die Termine für die Diskussion in der Mitgliederbefragung und das Doliszit.
Sollte der Doliszittext nach der Mitgliederbefragung geändert werden, so muss es eine neue Rundmail geben. Das Doliszit darf frühestens zwei Tage nach Bekanntgabe dieses Textes gestartet werden. Basisdoliszittexte können nicht geändert werden. Sie müssen gegebenenfalls durch eine neue Unterstützersammlung neu eingereicht werden.
Auf den eigentlichen Start des Doliszits muss durch eine erneute Rundmail abermals explizit hingewiesen werden. Im Hintergrund der Fragestellung müssen Links auf den vollständigen Text sowie auf die vorher geführte Mitgliederbefragung stehen.
Der Rest des Texts bleibt unverändert.
Die vorgeschriebene Diskussion findet im Kanzleramtsforum statt:
http://www.dol2day.com/forum_neu/reg/view_posting.php?posting_id=75828
Dauer der Diskussion: 5 Tage (bis zum 26.11.2012)
Start des Doliszits: 26.11.2012
Dauer des Doliszits: 7 Tage (bis 03.12.2012) |
| Ja, ich stimme dem Doliszitvorschlag zu | 73,2% | (30) | | Nein, ich lehne den Doliszitvorschlag ab | 26,8% | (11) | | | | |
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Von: @Info | 24.10.2012 18:55 Uhr |
Stimmst du der Änderung des Bimbessystems zu? |
Das Einnahme- und Ausgabemöglichkeiten für Bimbes sollen wie folgt geändert werden:
Umfrage +500
Stimmabgabe Umfrage +10 (sowohl für Abstimmenden wie auch für Umfragesteller)
Meinung schreiben +25 (für maximal 20 Meinungen pro Umfrage)
Stimmabgabe Meinung +5 (sowohl für Abstimmenden wie auch -bei einer Zustimmung- für den Diskutanten)
Onlinedauer pro Minute +1
"Schwarze Kasse" -100
Vertrauen/Misstrauen vergeben -25 (Empfänger erhält/verliert nichts)
Premiumsvertrauen/-misstrauen vergeben -100 (Empfänger erhält/verliert nichts)
Weitere Bestimmungen zum Bimbessystem bleiben von der Änderung unberührt.
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Die Diskussion dauerte vier Tage und fand im Kanzleramtsforum der Regierung statt:
http://www.dol2day.com/forum_neu/reg/view_posting.php?posting_id=75684
Das Doliszit dauert sieben Tage. Es startet am 24.10.2012 und geht bis zum 31.10.2012. |
| Ja, ich stimme dem Doliszitvorschlag zu | 65,3% | (47) | | Nein, ich lehne den Doliszitvorschlag ab | 34,7% | (25) | | | | |
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GII |
IDL |
SII, KSP |
A²KWA, LPP |
FPi |
CKP, KDP |
RKP, iGeL |
UNION |
NIP |
PsA |
BA |
Volk, Sonstige |
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Sonstige Fragen und Hinweise an die Betreiber:
dol2day-team@gmx.de
Wahltermin
20.10.2015 23:59 Stichtag: Nominierung der Kanzlerkandidaten
01.11.2015 20:00 - 08.11.2015 20:00 Wahl zum/zur 50. Internet-Kanzler/-in
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