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Fragenübersicht Hat ein um sein Diebesgut geprellter Fahrraddieb Anspruch auf Schadenersatz?
1 - 17 / 17 Meinungen
18.08.2015 15:20 Uhr
Fährt Herbert eigentlich Fahrrad?
18.08.2015 15:20 Uhr
Nein, und das stand außerhalb der Diskussion dieser beiden Männer untereinander offenbar auch nie zur Debatte, nicht mal in dem aufmerksamkeitsheischerisch aufgemachten Focus-Artikel.
18.08.2015 17:10 Uhr
Provo-Gast-Umfrage........gähn!
18.08.2015 17:37 Uhr
Nein, warum?
18.08.2015 17:50 Uhr
Zitat:
Fährt Herbert eigentlich Fahrrad?



Er hat eins, aber wenig Zeit dafür und kann sich noch ein Auto leisten.
Ist dir wenigstens Einer abgegangen.
18.08.2015 18:35 Uhr
Es stimmt also doch: Pole ist keine Nationalität, sondern ein Beruf.
18.08.2015 19:19 Uhr
Auch der Besitz des Diebes wird gesetzlich geschützt. Gegenüber dem Eigentümer gilt das nur eingeschränkt. Der kann sich nämlich u. U. auf sein Selebsthilferecht gem. § 229 BGB berufen, das allerdings nur, "wenn obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist und ohne sofortiges Eingreifen die Gefahr besteht, dass die Verwirklichung des Anspruchs vereitelt oder wesentlich erschwert werde".
18.08.2015 20:40 Uhr
Ja, deswegen verklagen auch Drogendealer oft erfolgreich die Polizei, wenn diese die Drogen beschlagnahmt haben. Ist mittlerweile ein lukrativer Geschäftszweig geworden. Auch Schlepperbanden bekommen Schadenersatz von der Bundespolizei, wenn diese die Illegalen aufgreift und sie das Geld nicht mehr an die Schlepper zahlen.
18.08.2015 20:42 Uhr
Zitat:
Auch Schlepperbanden bekommen Schadenersatz von der Bundespolizei


Hättest Du dafür auch einen Beleg (und bitte nicht einen link auf gutefrage.net oder zum kopp-verlag, wie es hier beliebt zu sein scheint)?
18.08.2015 20:46 Uhr
Zitat:
Hättest Du dafür auch einen Beleg


Klar:
www.ichglaubefastalles.de/bundespolizei-zahlt-schadenersatz
18.08.2015 20:46 Uhr
Zitat:
www.ichglaubefastalles.de


Danke. Eine Seite wie geschaffen für dol.
18.08.2015 21:23 Uhr
@ Alex19
Zitat:
Auch der Besitz des Diebes wird gesetzlich geschützt.

Und? Was hat das mit dieser Umfrage zu tun?
19.08.2015 09:12 Uhr
Dass der Besitz des Diebes gesetzlich geschützt wäre, wäre mir neu. An gestohlenen Sachen erwirbt der Dieb kein Eigentum.

Geschützt ist jedoch der gutgläubige Erwerber.
19.08.2015 09:53 Uhr
Zitat:
Geschützt ist jedoch der gutgläubige Erwerber.


Das recherchier besser mal ;-)

(Tip: Schau mal in die §§ 935 BGB und 259 StGB, dort steht alles Interessante dazu geschrieben ;) )

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 19.08.2015 10:28 Uhr. Frühere Versionen ansehen
19.08.2015 11:29 Uhr
@ foreverdol
Zitat:
Dass der Besitz des Diebes gesetzlich geschützt wäre, wäre mir neu. An gestohlenen Sachen erwirbt der Dieb kein Eigentum.

Merke: rechtlich sind Besitz und Eigentum zwei grundverschiedene Dinge.
19.08.2015 11:31 Uhr
Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand.

Angesichts der deutschen Rechtsprechung zu Notwehr ist deutschen Gerichten inzwischen alles zuzutrauen.
19.08.2015 11:33 Uhr
Versuchen kann man es ja mal.
  GII   IDL   SII, KSP   A²KWA, LPP
  FPi   CKP, KDP   RKP, iGeL   UNION
  NIP   PsA   BA   Volk, Sonstige
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