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Fragenübersicht Soll im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) geregelt werden, daß nicht nur von Fluglärm betroffene Gemeinden, sondern auch von Fluglärm betroffene Landkreise in die Fluglärmkommissionen zu berufen sind?
1 - 5 / 5 Meinungen
20.06.2015 01:17 Uhr
Hm, keine einfache Frage. Persönlich wäre ich dafür, dass der Kreis mit eingebunden wird. Bei einer Großstadt sitzt ja auch einer vom Hauptrathaus drin und nicht zum Beispiel der Bezirksbürgermeister von Köln-Porz.

Ich kann mir aber vorstellen, dass es in einem Landkreis betroffene Gemeinden gibt, die nicht gerne sehen, wenn der Kreis da mit reinregiert, weil sie die unmittelbare Kompetenz bei sich sehen- völlig unabhängig davon, ob sie sie haben und ob sie überhaupt anders entscheiden würden oder könnten.
20.06.2015 13:03 Uhr
Es sollte ins Gesetz geschrieben werden: "Wer ein günstiges Grundstück in der Nähe eines existierenden Flughafens kauft hat keinerlei Klagerechte gegen Erweiterung des Flughafens oder Veränderungen von An- und Abflugrouten oder Flugzeiten."
20.06.2015 15:48 Uhr
Zitat:
Es sollte ins Gesetz geschrieben werden: "Wer ein günstiges Grundstück in der Nähe eines existierenden Flughafens kauft hat keinerlei Klagerechte gegen Erweiterung des Flughafens oder Veränderungen von An- und Abflugrouten oder Flugzeiten."


So ein Schwachsinn. Warum sollte jemand,der in Flughafennähe wohnt und sich beim Kauf mit dem vorhandenen Fluglärm arrangieren kann, einen maßlosen Ausbau eines Flughafens verpflichet sein in Kauf zu nehmen, derweil jeder Anlieger einer Straße, die ausgebaut werden soll Rechte hat, sich dagegen zu wehren?

Wegen der von BAcko angestrebten Diktatur des Kapitals oder weswegen?
20.06.2015 19:45 Uhr
Zitat:
Es sollte ins Gesetz geschrieben werden: "Wer ein günstiges Grundstück in der Nähe eines existierenden Flughafens kauft hat keinerlei Klagerechte gegen Erweiterung des Flughafens oder Veränderungen von An- und Abflugrouten oder Flugzeiten."


....und das soll vor dem Bundesverfassungsgericht bestehen können?
20.06.2015 19:48 Uhr
Zitat:
Hm, keine einfache Frage. Persönlich wäre ich dafür, dass der Kreis mit eingebunden wird. Bei einer Großstadt sitzt ja auch einer vom Hauptrathaus drin und nicht zum Beispiel der Bezirksbürgermeister von Köln-Porz.

Ich kann mir aber vorstellen, dass es in einem Landkreis betroffene Gemeinden gibt, die nicht gerne sehen, wenn der Kreis da mit reinregiert, weil sie die unmittelbare Kompetenz bei sich sehen- völlig unabhängig davon, ob sie sie haben und ob sie überhaupt anders entscheiden würden oder könnten.


Die Kommission empfiehlt nur (siehe Erläuterung zu Petition). Die Vermittlung von Minderheitenvoten an die zu beratenden Stellen ist möglich. Diese Stellen entscheiden dann ohnehin letztverantwortlich, müssen aber Abweichungen von Empfehlungen der Kommission begründen.
  GII   IDL   SII, KSP   A²KWA, LPP
  FPi   CKP, KDP   RKP, iGeL   UNION
  NIP   PsA   BA   Volk, Sonstige
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