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Fragenübersicht Zwei Amtszeiten: Clement fordert Begrenzung der Kanzlerschaft! Was hältst Du von dieser Forderung?
1 - 7 / 7 Meinungen
16.08.2015 00:27 Uhr
Nichts, letztendlich beschneidet man damit das Wahlrecht der Bürger (auch wenn diese den Kanzler nur indirekt wählen). Wenn der Kandidat nochmal will, der Bürger auch...was soll das?
16.08.2015 00:53 Uhr
Herr Clement hat ja bekanntlich noch nie etwas zu Ende gebracht. Zum NRW-Ministerpräsidenten ist er nie gewählt worden, sondern hat sich dahin geputscht. Und die Zeit als Superminister im Bund hat er nicht zu Ende gebracht, weil seine SPD nach der verlorenen NRW-Wahl und dem seinerzeitigen Wechsel zur CDU (Clement wählt eben niemand in Rheinland und Westfalen) im Bund Neuwahlen ausgerufen hat.

Mit welchem Recht ein solcher Hallodri jetzt nach der Amtszeitenfeuerwehr ruft erschließt sich mir nicht.
16.08.2015 10:56 Uhr
CLEMENT sollte "seine Klappe halten" mal ganz derbe ausgedrückt.

So weit ist es mit ihm und seiner Partei gekommen, daß der Selbstzerfleischung, der Selbstzersetzung nur noch Hohn entgegengesetzt werden kann, denn sie haben nichts, können nichts und glauben tatsächlich, mit solchem Zeugs dem Bürger die eigene Urteilsfähigkeit beeinflussen zu können.
16.08.2015 11:14 Uhr
Zitat:
So weit ist es mit ihm und seiner Partei gekommen


Clement ist in keiner Partei mehr. Er ist
Kuratoriumsvorsitzender der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft und führt damit selbst seine ehemalige Partei noch völlig ad absurdum.

Aber ein gutes Beispiel, wie sich eine wirtschaftshörige Lobby-Sekte in die Politik einzumischen versucht.

Keine Verantwortung für nichts, aber große Klappe als Cheflobbyist.
16.08.2015 11:54 Uhr
Das ist eine sinnvolle Forderung. Es ist doch etwas widersprüchlich, dass das Grundgesetz die Amtszeit der Präsidentin oder des Präsidenten aber nicht die der Kanzlerin oder des Kanzlers begrenzt.
16.08.2015 21:50 Uhr
Zitat:
Das ist eine sinnvolle Forderung. Es ist doch etwas widersprüchlich, dass das Grundgesetz die Amtszeit der Präsidentin oder des Präsidenten aber nicht die der Kanzlerin oder des Kanzlers begrenzt.

Die Begrenzung der Amtszeit des Bundespräsidenten im GG an sich macht eine ähnliche Vorgabe beim Kanzler nicht sinnvoll.
17.08.2015 10:31 Uhr
Da wohnen zwei Seelen in meiner Brust.

Wenn man einen wirklich guten Kanzler hätte, wäre es schade, wenn er zwangsweise nach 8 Jahren gehen müßte. Andererseits neigen natürlich sehr lange Kanzlerschaften zur Stagnation, siehe Kohl und zunehmend auch Merkel.

Keine einfache Frage also.
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