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Wie schiebt man eine Person ohne Pass und Kooperationsbereitschaft ab? |
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21.07.2015 09:04 Uhr |
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Für solche Herrschaften sollte man ein paar Steinbrüche herrichten - ich bin überzeugt, daß sich das Erinnerungsvermögen sehr schnell wieder einstellen wird. |
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21.07.2015 09:16 Uhr |
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Mit einer Isotopenanalyse zum Beispiel an Zähnen lässt sich die Herkunft recht exakt bestimmen. |
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21.07.2015 09:43 Uhr |
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In der West-Sahara gibt es doch ein staatenfreies Territorium. Würde passen. |
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21.07.2015 09:46 Uhr |
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Wer illegal einreist, den Pass verbrennt oder sonstwie vernichtet oder einfach nicht dabei hat und keinerlei Angaben zum Herkunftsland oder zur Identität macht, schlichtweg gesagt nicht kooperiert, sollte nicht unter 5 Jahren ins Gefängnis unter erschwerten Bedingungen wandern. |
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21.07.2015 10:04 Uhr |
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Solid, das Gesetz sollte dahingehend geändert werden... |
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21.07.2015 10:17 Uhr |
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Beugehaft wäre ein charmantes Instrument, um die Kooperationsbereitschaft zu erzwingen.
Selbige wäre natürlich erst zu beenden, wenn die gemachten Angaben ausreichend bestätigt werden konnten, und erwiesene Falschaussagen müssen zur sofortigen Ablehnung des Bleibegesuches und umgehenden Ausschaffung führen.
Mit ein wenig guten Willens ließe sich garantiert ein einigermaßen stabiles Land schmieren, in das man auch Personen ohne endgültig geklärte Staatsangehörigkeit schieben könnte. |
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21.07.2015 10:19 Uhr |
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Bilch, Dein Vorschlag ist fraglos besser als meiner. |
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21.07.2015 10:37 Uhr |
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@Bilch
Ordnungshaft ist auf sechs Monate begrenzt.
Und sie ist sehr teuer. |
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21.07.2015 10:38 Uhr |
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Das ist nach herrschender Rechtslage schwierig, vor allem wenn man noch nicht einmal weiß, auf welchem Wege die Person ins Land gekommen ist.
Durch eine Änderung dieser Rechtslage, könnte man aber vielleicht Anreize schaffen, doch noch auszureisen.
Ein paar Möglichkeiten, die Herkunft festzustellen, wurden schon genannt. Sofern diese momentan in einer rechtlichen Grauzone stattfinden, ließe diese sich ja durch entsprechende Gesetzesänderungen aufhellen.
Davon einmal abgesehen sollte auch schon der Akzent beim Englischsprechen wenigstens eine grobe geografische Zuordnung ermöglichen. Häufig lässt ja auch schon das Aussehen gewisse Schlüsse zu.
Ich las letztens von einem Brasilianer, dessen genaue afrikanische Herkunft (also nicht nur das Land, sondern auch die Ethnie) per Gentest mit 97 % Wahrscheinlichkeit festgestellt werden konnte. Auch hier lägen Möglichkeiten.
Wie dem auch sei: wenn ich als Steuerpflichtiger erkläre, ich wüsste nicht so genau, was ich verdient hätte, es sei aber ganz wenig gewesen, und meine Buchführung sei auch irgendwie weggekommen, dann wird das Finanzamt dies nicht zu meinen Gunsten auslegen, sondern meine Einkünfte erbarmungslos eher sehr hoch schätzen. Warum sollte dies im Ausländerecht anders sein?
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GII |
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SII, KSP |
A²KWA, LPP |
FPi |
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RKP, iGeL |
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Volk, Sonstige |
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