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Fragenübersicht Netzpolitik.org-Affäre: Merkel und Altmaier wussten frühzeitig Bescheid - Deine Meinung?
1 - 6 / 6 Meinungen
14.08.2015 15:02 Uhr
Das ist einer der Unterschiede zu d2d ...
14.08.2015 16:12 Uhr
Sie wussten auch viel früher über NSA Bescheid.
Ich bin nur noch verwundert, wo die ganzen Trottel her stammen, die diesen verlogenen Haufen immer noch wählen.

14.08.2015 16:29 Uhr
Zitat:
die diesen verlogenen Haufen immer noch wählen.


Leider mutieren selbst die ambitioniertesten und ehrlichsten Menschen in der Politik zu Heuchlern. Das habe ich selber schon erleben dürfen. Und wie ich aus Gesprächen mit anderen Parteiangehörigen weiß, ist von diesem Phänomen keine Gruppierung ausgenommen. Die Wahrscheinlichkeit steigt proportional zur Funktion/Macht, die die jeweilige Person erlangt.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 14.08.2015 16:30 Uhr. Frühere Versionen ansehen
14.08.2015 16:36 Uhr
@ Xerxes

Gruppierungen wohl nicht, allerdings gibt es, oder besser gesagt es gab mal einige Ausnahmen. Hier wäre zum Beispiel Stefan Heym zu nennen.

14.08.2015 19:59 Uhr
Vielleicht sollte man als Politiker immer mit Ohropax durch Berlin laufen, dann hat man von nichts gehört und muss sich dafür auch nicht rechtfertigen.

Wo ist das Problem? Da hat ein Behördenchef (Maaßen) eine Strafanzeige gestellt. Jeder darf das, sofern er nicht wahrheitswidrig Unschuldige beschuldigt. Er darf aber durchaus tatsächliche Handlungen anzeigen, selbst wenn sich später herausstellen sollte, dass diese doch nicht ganz diesem oder jenem StGB-Paragraphen entsprechen.

Und er darf auch anderen erzählen, dass er eine Anzeige gestellt hat. Zumal, wenn dies irgendwie seine Vorgesetzten sind. Und dann könnten sich alle ruhig hinsetzen und abwarten, was die Staatsanwaltschaft (in diesem Falle der Generalbundesanwalt) und evtl. später die Gerichte daraus machen.

Nun ist in diesem Lande leider so, dass die Vorgesetzten des Staatsanwaltes (auch die des GBA) diesem gegenüber weisungsberechtigt sind. Das heißt aber nun ganz und gar nicht, dass sie sich in jedes Verfahren einmischen müssen.

Und sie sind auch nicht verpflichtet, bei Verfahren gegen Journalisten in jedem Falle einzugreifen. Journalisten genießen gewisse Privilegien (Informantenschutz), stehen aber nicht außerhalb des Gesetzes.

Und ob da tatsächlich irgendwer was oder wen auch immer verraten hat, könnte man vielleicht dem Gutachten des beauftragten externen (und damit ja irgendwie auch unabhängigeren) Gutachters entnehmen. Der aber wurde zurückgepfiffen.

Wo also lag das Problem?

14.08.2015 21:13 Uhr
Sehr guter Beitrag, Scarabaeus.
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